Affäre mit Berufsschullehrer?

4 Antworten

Naja, es würde seinem Ruf und etc. schaden. Also einen guten Eindruck macht es bei den Kollegen und bei der Schulleitung nicht. Ein gebildeter Mensch würde sowas nicht machen. Aber leider kann man nicht aussuchen, in wen man sich verliebt. Es sollte am Besten geheim bleiben, falls die doch was miteinander haben. Und das solange bis die Schülerin die Schule verlässt.

Verhältnisse zwischen Schülern und Lehrern sind nicht gestattet. Eine Schülerin mögen (sich ihr zuwenden) und sie bu*sen da liegen ja schon noch ein paar Nuancen dazwischen. Ein Pädagoge hat im Beamtenstatus eine Vorbildfunktion zu erfüllen, auch in seiner Freizeit. Darüber muss man sich aber nicht den Kopf zerbrechen da das nicht der Fall ist sondern lediglich ein Wunschgedanke im Kopf der "Freundin".

Mich würde mal interessieren ob da eine Affäre erlaubt ist da es ja keine "richtige" Schule ist wie halt real,gymi etc.

Das ist egal.

Allerdings ist "Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen" (§ 184 StGB) ohnehin nur bis 16 absolut eine Straftat. Ab 16 hingegen nur noch, wenn das Abhängigkeitsverhältnis dafür missbraucht wird (z.B. gute Noten für Sex).

Außerdem:

und sie ihn ja auch selbst nicht als Lehrer hat.

Nicht ihr Lehrer = kein Abhängigkeitsverhältnis = keine Straftat - egal wie alt (sofern natürlich 14+).

Und das gilt selbst dann, falls er ihr - z.B. in Vertretung - mal ein paar Stunden Unterricht geben sollte.

Aber: Neben der strafrechtlichen gibt es auch eine arbeitsrechtliche Seite. Üblicherweise haben Lehrer auch in ihrem Arbeitsvertrag stehen, dass sie mit den Schülern kein sexuelles Verhältnis beginnen dürfen.

Es könnte auch sein, dass sein Arbeitgeber das auf alle Schülerinnen und Schüler der Schule festgeschrieben hat - muss aber nicht.

Nun, er wird schon wissen, was in seinem Arbeitsvertrag drinsteht. Wir können es hingegen nicht wissen.


Libertinaer  20.10.2017, 21:25

PS: Spätestens wenn alle Beteiligten volljährig sind, und diskret mit ihrer Beziehung umgehen, dürfte das aber von den meisten Schulleitern toleriert werden.

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Libertinaer  20.10.2017, 21:22

Ups, Vertipper! Gemeint war natürlich der § 174 StGB!

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Finger weg, von so einen Blödsinn..

wenn der Lehrer einen Funken Verstand hat, wird

er niemals mit einer Schülerin !!!