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Wenn etwas strafrechtlich relevant ist dann ist es strafrechtlich relevant, völlig unabhängig ob der- oder diejenige gewählt wurde.

Hier ist § 86a StGB einschlägig, der gleiche über den auch Höcke schon gestolpert ist und prächtig auf die Nase gefallen ist.


Eher kennt man wohl die Demokratie in Sonneberg nicht so genau - bzw, steht ihr eher kritisch gegenüber.

Ein nicht unbedeutender Teil dort scheint das Verhalten solcher "Politiker" sogar noch zu feiern.


verreisterNutzer  31.05.2024, 11:15

Ich habe letzte Woche AfD dort gewählt.

BennTheMan  31.05.2024, 11:20
@verreisterNutzer

Manchmal wünsche ich mir, daß ihr das volle Ausmaß eurer Entscheidungen auch mal zu spüren bekommt - aber dann denke ich mir, ich wohne ja auch noch in diesem Land.

Antidemokratisches Verhalten, Äußerungen, Pläne usw. werden von der Gesellschaft nicht gedultet, wenn sie der Auffassung ist, dass ein solches Verhalten bzw. Vorgehen der Gesellschaft selbst schadet. So einfach ist das.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

CleverRemo  31.05.2024, 11:13

Zum Glück haben wir keine Lynchjustiz mehr.

verreisterNutzer  31.05.2024, 11:12

Wenn das so ist wird er verurteilt.

PumPum2004  31.05.2024, 11:14
@verreisterNutzer

Nein, es geht nicht um urteile. Es braucht häufig keine dritte Instanz, damit Fehlverhalten von der Gesellschaft bestraft wird. Gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Urteile bzw. Gesetzeslage sind voneinander zu trennen.

Und?Andere Pateien sind auch nicht ohne und werden gewählt.

durch die Messerattacke in Mannheim wird die AfD jetzt wohl wieder mehr Zuspruch erhalten