Ärztliches Gutachten / Konsequenzen?

4 Antworten

Er muss ein Gesundheitszeugnis vorlegen, wenn er in der Pflege arbeiten muss. Dabei muss er einen Fragebogen ausfüllen, in dem er so etwas wie Epilepsie angeben muss. Er kann da natürlich lügen und ich glaube nicht, dass die im Gesundheitsamt das nachprüfen. Der Arbeitgeber wird so etwas auch abfragen und vermutlich auch nicht nachprüfen.

Wenn er allerdings dann einen epileptischen Anfall hat und ein Bewohner/Patient zu Schaden kommt oder gar stirbt, dann kann er auch juristisch belangt werden. Das könnte ihn im Zweifel sogar ins Gefängnis bringen.

Mal davon abgesehen, dass es schon seinen Grund hat, warum der Amtsarzt sagt, dass das nicht geht.

Ja, würde es. Nein heisst nein. Es kann auch kein Blinder Pilot werden. Er sollte dies akzeptieren. Es geht hier um Menschenleben! Alleine darüber nachzudenken spricht eigentlich ohnehin dafür, dass er für diesen Bereich ungeeignet ist.

JasLoe 
Fragesteller
 12.01.2022, 14:36

Das habe ich ihm auch gesagt , jedoch ist er der Meinung das er nicht wüsste wieso man plötzlich auf das Schreiben vom Amtsarzt zugreifen sollen könnte und er ist ja anfallsfrei

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DerHans  12.01.2022, 14:43
@JasLoe

Ohne eine Einstellungsuntersuchung wird er gar nicht für diesen Beruf zugelassen. Und wenn er da die bestehende Krankheit verheimlicht, macht er sich sogar strafbar, wenn dadurch jemand zu Schaden kommt.

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BEVOR er in der Pflege arbeiten darf, muss er (im Gegenteil) ein Gutachten vorlegen (oder wird untersucht) ob er dafür geeignet ist.

Diese Gefahr ergibt sich also gar nicht.

JasLoe 
Fragesteller
 12.01.2022, 15:30

er hat beim letzten Vorstellungsgespräch angegeben das keine Vorerkrankungen vorliegen ( da er ja der Meinung ist das dieses ärztliche Gutachten niemals einfach so zum Vorschein kommt )

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DerHans  12.01.2022, 16:01
@JasLoe

Wenn das, auf welche Weise auch immer, heraus kommt, muss er mit der Kündigung rechnen. Das ist ganz klar eine sicherheitsrelevante Falschaussage, die er abgegeben hat.

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Ich kenne Epileptiker die im 3 Schichtdienst arbeiten und auch Fahrerlaubnis haben. Ganz offiziell! Allerdings nicht in der Pflege. Vielleicht das Gutachten noch einmal hinterfragen.