Beschäftigungsverbot durch Epilepsie

5 Antworten

Wahrscheinlich ja.... ist Dein Arbeitgeber über Deine Epilepsie informiert?!

  • Du musst Deinen Arbeitgeber allerdings sofort über Deine Schwangerschaft informieren.
  • Der Arbeitgeber muss eine sog. Gefährdungsbeurteilung erstellen oder hat entsprechende Routinen für die Arbeitsplatz- bzw. Arbeitsgestaltung der Schwangeren eingerichtet (arbeitsplatzbezogenes generelles Beschäftigungsverbot nach § 4 Mutterschutzgesetz)
  • Dein Sonderfall (die Epilepsie und die daraus resultierenden Gefährdungen) ist in § 3 Absatz 1 MuSchG geregelt. Wenn Dein Arzt der Meinung ist, dass die Arbeit generell schädlich für die Schwangerschaft und für Deine Gesundheit ist, muss er ein entsprechendes Attest verfassen.
  • Realistischer dürfte allerdings die Umsetzung innerhalb des Betriebes sein (sitzende Tätigkeit, verkürzte Arbeitszeit etc.)
  • Wenn sich gar nichts tut, gibt es noch die Möglichkeit eines vorläufigen ärztlichen Beschäftigungsverbotes und natürlich die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) Mit diesen Maßnahmen dürftest Du arbeitsrechtlich für die nächsten 2 Jahre keine Probleme haben.

Die übrigen Punkte (v.a. Mobbing-Tendenzen) solltest Du zumindest dokumentieren oder hole Dir Hilfe bei Betriebsrat, Behindertenvertretung, Gewerkschaft....)

Da Du bei Epilepsie mit Sicherheit Anspruch auf einen Schwerbehindertengrad von 30-50% hast, solltest Du Dir die Schwerbehinderung unbedingt attestieren lassen (über den Hausarzt) und sofort bei der Agentur für Arbeit einen Gleichstellungsantrag stellen. Da reicht es, wenn Du wegen der "alle hassen mich"-Geschichte "Mobbing" und "von Kündigung bedroht" als Grund angibst.

Informationsquelle unter

http://www.aerzteblatt.de/archiv/134526/Beschaeftigungsverbote-in-der-Schwangerschaft-Nach-Recht-und-Gesetz

Als erstes solltest du deinen AG informieren! Dir stehen ja gerade jetzt in den ersten riskanten Wochen schon zb andrre Arbeitszeiten, weniger heben und Co zu! Ob dich dadurch einer nicht mag oder nicht sollte dir dem Kind zu liebe am Ar... vorbei gehen! Und über alles andere solltest du mit deinem FA sprechen!

Ein "Beschäftigungsverbot" steht Keinem zu, darüber entscheidet ein Arzt.

Ein Beschäftigungsverbot steht Dir nicht zu - das spricht der Arzt aus, wenn er es medizinisch für geboten hält.

Und ohne die Meldung an den AG geniest Du auch nicht den Schutz des MuSchG...

Diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten, allerdings gebe ich Dir den Rat die Schwangerschaft so schnell als möglich der Personalabteilung mitzuteilen. Du hast dann viel mehr Möglichkeiten für Dich Vergünstigungen durch die Schwangerschaft zu erhalten. Auch kann Dir Dein Frauenarzt sicherlich weiterhelfen, was Du nicht mehr machen solltest.