Adresse herauszufinden?
Hey
Ich hab eine Freundin,die jetzt in Karlsruhe wohnt. Wir haben schon länger keinen Kontakt mehr aber ich würde sie gerne zum Geburtstag überraschen. Sie steht nicht im Telefonbuch und telefonrücksuche geht nicht. Hab nur ihren Namen. Hab auf google Maps jedes Haus abgesucht, da ich weiß wie ihr Garten aussieht, hab aber nicht wirklich was gefunden.
Wie kann ich an die Adressekommen?
4 Antworten
Du könntest das Einwohnermeldeamt ihres Ortes anrufen, und Dein Problem schildern. Manchmal geben die dann die Adresse.
Ja. Viele suchen Freunde oder auch Verwandte, für Ahnenforschung, Klassentreffen etc. daher geben manche Beamte Adressen raus.
Sonst müsste man bei stayfriends o.ä. versuchen, Kontakt zu finden. Wär dann aber keine Überraschung.
Ja mit überprüfung des berechtigten Interessens kann der zuständige Sachbearbeiter die Adresse herausgeben. Durch die DSGVO und mittlerweile vielen Informationssperren geben viele Behörden nur im äußersten Notfall eine Adresse heraus. Da wird sich aber noch im Laufe der Zeit einiges ändern...
In seltenen Fällen mit (Achtung) begründetem Interesse kannst du einfach zum Bürgerbüro gehen und nach der Adresse Fragen.
Was ist ein begründetes Interesse. (Früher durften entfernte Verwandte oder die leibliche Mutter/der leibliche Vater eines Kindes die Adresse erfahren.) Heute ist das mit der DSGV etwas schwieriger.
Am besten schaust du mal auf den sozialen Medien nach ein paar Freunden und fragst die mal ob sie dir die Adresse geben. Wenn nicht machst du mit einer ihrer Freunden ein Treffen aus zudem sie auch kommt und so kannst du sie auch überraschen.
Also das wird nicht einfach. Wenn sie nicht im Telefonbuch steht, wirst du kaum etwas ausfindig machen können. Eine chance wären soziale Neztwerke, aber da hast du sicherlich schon recherchiert.
Wenn du ihre letzte Adresse weißt, dann kann es gegen Gebühr hier klappen:
Nein, ohne dieses! Habe den Service bereits zwei Mal genutzt.
Ich arbeite in einer Gemeinde und war bei den Bürgerdiensten eingesetzt. Ohne ein berechtigtes Interesse bekommt man keine Adresse zumal bei vielen Personen eine Auskunftssperre markiert ist. Gerade auch mit der DSGVO haben dritte schwer Zugriff auf Informationen. Sollte die Sachbearbeiterin ohne Überprüfung Adressen herausgeben sehe ich das als äußerst unprofessionell und würde es begrüßen wenn du solch ein Verhalten (wenn sie das berechtigte Interesse nicht geprüft hat) der Rechtsaufsichtsbehörde zu melden.
Hast du dir die Seite überhaupt angeschaut?
Im übrigen gibt die Post sogar teilweise neue Adressen raus.
Es konnte mal ein Brief an eine private Person nicht zugestellt werden, und der Brief kam mit neuer Adresse zurück.
Und was dein "Berechtigtes Interesse" angeht, so gilt das in der Regel für eine "Erweiterte Auskunft".
Ich kenne mein Berufsbild und nach der neuen DSGVO sowie auch vielen Personen mit Informationssperren geben wir keine Adressen ohne berechtigtes Interesse heraus! Da hilft weder Google, noch irgendwelche Plattformen. Da muss man sich halt die internen Vorschriften der Kommunen anschauen und in unserer Stadtverwaltung geht selbst eine einfache Auskunft nicht ohne berechtigtes Interesse.
Noch mal ... hast du dir die Seite überhaupt angeschaut?
Zum Thema Post kann ich nichts sagen. Da hab ich keine Angaben und Quellen.
Und noch mal ... ich zitiere mal das Berliner Melderegister:
Melderegisterauskunft einholenDas Berliner Melderegister ist kein öffentliches Register. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit, Auskünfte über einzelne bestimmte Personen einzuholen. Die Auskunftserteilung durch die Meldebehörde ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
Auf Antrag dürfen an Privatpersonen oder -institutionen einfache Melderegisterauskünfte aus dem Berliner Melderegister erteilt werden (Auskunft über Familiennamen und Vornamen, ggf. Doktorgrade, sowie aktuelle Anschrift/en und ggf. die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist).
Wird ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf die Meldebehörde auch erweiterte Auskünfte erteilen.
Den Umfang der Einwohnerdaten, die erweiterte Melderegisterauskünfte enthalten dürfen, entnehmen Sie bitte der Rechtsgrundlage § 45 BMG (siehe „Weiterführende Informationen“). Das berechtigte Interesse ist ggf. für jedes benötigte Datum glaubhaft zu machen.
Ja habe ich und ich kenne die Seite. Da kommt dann an das jeweilige Bürgeramt eine digitale Anfrage. In unserer Stadtverwaltung lehnen wir diese grundsätzlich ab. Bei uns muss man persönlich vorbeikommen und sich sowohl ausweisen als auch sein berechtigtes Interesse vorlegen.
Das gilt für das (wie es oben steht) BERLINER Melderegister.
Ja scheinbar nicht. Sonst wärst du mir nicht damit gekommen, ich sollte irgendeine Sachbearbeiterin vom Bürgeramt melden, die ich gar nicht kenne, da ich mit denen nichts zu tun habe.
Ja merkste wat? Was quaselst du mich denn zu, wenn du in einem anderem Bundesland lebst, und es bei dir anders ist?
Und jetzt höre auf mich weiter zu nerven. Wenn dir langweilig ist, dann geh zu deinem Mann, und sag ihm dass er dich beschäftigen soll.
Unterhaltung beendet!
Das war keine Anweisung. Das war eine Begrüßung sollte sie sich gegen die Vorschriften verhalten.
Du hast alles in deiner Antwort verallgemeinert ich habe dich lediglich auf das berechtigte Interesse hingewiesen. Du musst mir ja auch nicht mehr antworten.
Ich habe gar NICHTS! Das hast DU! Du kamst mit berechtigtem Interesse an, welches man bei der von mir genannten Seite NICHT angeben muss!
Man gibt die Name und Anschrift, gegebenenfalls das Geburtsdatum der gesuchten Person an, zahlt die 24,99 €, und bekommt nach ein paar Tagen dann die neue Adresse per SMS.
FERTIG!
TSCHÜSS! Beschissenes neues Jahr gewünscht!
Und da soll man noch "freundlich" bleiben. Schade, dass auf Kritik nur noch negativität kommt vielleicht habe ich manchmal etwas harsch geantwortet das tut mir leid aber so unhöflich muss man einer fremden Person nicht antworten. Nur weil hier alles anonym ist...
Nur mit berechtigtem Interesse. :)