Abtreibung zu spät?
Hey, man braucht ja eine gewisse Zeit, dass man eine Schwangerschaft endgültig feststellen kann. Jetzt meine Frage: wenn man mit den ssw vom ersten Tag der letzten Periode ausgeht, dann ist man ja schon in der 2/3 ssw ohne schwanger zu sein. Und bis die Schwangerschaft dann festgestellt wird könnte man schon in der 9 sein. Und bis man dann einen Termin für die Abtreibung bekommt, kann es schon zu spät sein. Was sagt ihr dazu?
3 Antworten
Hallo
Eine Abtreibung ist bis zur 14. Schwangerschaftswoche möglich (12. Wochen nach Befruchtung=14. SSW). Auch wenn Du es erst in der 9. Woche merkst - die meisten stellen es früher fest - dann wäre noch genug Zeit.
Bist Du denn schwanger? Wenn ja, dann lass die Schwangerschaft durch einen Frauenarzt bestätigen. Danach vereinbarst Du einen Beratungstermin z. B. bei Pro Familia. Eine Abtreibung ist mit einer Bedenkfrist von 3 Tagen danach möglich.
Ich wünsche Dir alles Gute.
Freundlichen Gruss
tm
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach der Fristenregelung (also auf eigenen Wunsch ohne Angaben von Gründen und ohne Indikation) nach Beratung und mindestens 3-tägiger Bedenkzeit in den ersten drei Monaten (bis zur 14. Schwangerschaftswoche gerechnet nach dem ersten Tag der letzten Regel bzw. bis zur 12. Woche nach der Empfängnis) zwar rechtswidrig, aber straffrei.
Bei einem "normalen" Ablauf (5.SSW Ausbleiben der Periode - erster Schwangerschaftstest vielleicht noch negativ - 6.SSW zweiter Test dann positiv - 7.SSW Bestätigung der Schwangerschaft und Termin bei einer Beratungsstelle - 3 Tage Bedenkzeit - 8.SSW Termin zum Schwangerschaftsabbruch) bleibt genügend Zeit.
Sowohl Termine für ein Beratungsgespräch als auch für einen Abbruch werden zeitnah vergeben.
Jedoch führt die Beratungspflicht plus Bedenkzeit zu einer zeitlichen Verzögerung, die eine unnötige Belastung und eine Gefährdung der psychischen und körperlichen Bewältigung des Schwangerschaftsabbruchs darstellt. Bei Schwangerschaftsabbrüchen, die nach der neunten Woche durchgeführt werden, steigt die Komplikationsrate von Woche zu Woche geringfügig an. Die zeitliche Verzögerung kann sich auch als Hinderungsgrund erweisen, einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen.
Hat eine Frau seltene Regelblutungen (Oligomenorrhoe) und stellt dadurch erst spät fest, dass sie schwanger ist oder ignoriert zunächst die Möglichkeit einer Schwangerschaft, kann es zeitlich eng werden oder sogar wirklich zu spät sein.
Dann bleibt bei einem unumstößlichen Wunsch nach Beendigung der Schwangerschaft nur der Weg ins benachbarte Ausland.
Fristenregelungsmodelle (der Entscheid liegt bei der Frau) machen einen Schwangerschaftsabbruch in der Niederlande bis zur 24.SSW, in Schweden bis zur 18.SSW und in Österreich bis zur 16.SSW möglich.
In England ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 24.SSW (mit sozialer Indikation - Entscheid wird also von Drittpersonen gefällt) möglich.
Die Gesetzeslage in Deutschland ist meiner Meinung nach nur suboptimal.
Alles Gute für dich!
Dass ein Schwangerschaftsabbruch entkriminalisiert, also legal wird und nicht nur unter bestimmten Umständen straffrei ist.
Dass Beratungsgespräche angeboten, aber nicht Pflicht sind.
Sabine Kray hat dazu einen schönen Artikel verfasst:
Und bis zur welchen Woche sollte das deiner Meinung nach der Fall sein ?
Das Kind entwickelt sich ja immer weiter im Bauch der Schwangeren.
Kurz vor der Geburt einfach umbringen ?
Die 12-Wochen-Frist post conceptionem ist als politischer Kompromiss willkürlich gesetzt worden. Die Frist ist auch von Land zu Land verschieden (z.B. in den Niederlanden bis zur 24. Schwangerschaftswoche, Schweden bis zur 18. SSW).
Für die Wahrnehmung oder das Bewusstsein von Schmerz muss die sensorische Information an den Thalamus und die Grosshirnrinde (Kortex) übertragen werden. Das ist frühestens ab der 24. Woche möglich. Das Fehlen von Verbindungen zum Kortex bedeutet, dass ein Schmerzempfinden vor 24 Wochen nicht möglich ist.
Report of the Royal College of Obstetricians and Gynaecologists, London, 2010
Warum dann nicht bis zur 24. SSW, wie es auch der § 218a (4) vorsieht, wenn sich die Schwangere zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.
Kurz vor der Geburt einfach umbringen ?
Das ist doch auch in Deutschland möglich, siehe § 218a (3)
Mit einer medizinischen Indikation, also wenn eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren besteht, welche nur durch einen Schwangerschaftsabbruch abgewendet werden kann, besteht Straffreiheit während der gesamten Zeit der Schwangerschaft.
Wenn man in der 2/3. Woche ist, dann ist man schwanger!
Ja eben und abtreiben kann man ja nur 12 Wochen danach und wenn die Schwangerschaft 6 Wochen nach dem GV erst endgültig festgestellt werden kann, kann das doch voll knapp werden?
Keine Sorge, das Töten von ungeborenen Menschen ist seitens derer, die mit dem Töten von ungeborenen Menschen Geld verdienen, so gut organisiert, dass 6 Wochen dicke reichen; wahrscheinlich reicht sogar 1 Woche; bei weniger kann es dann knapp werden mit dem Töten.
Mir wurde gesagt, dass wenn der erste Tag meiner letzten Periode am 15.10 war, ich am 29.10 schwanger geworden wäre, das scjon 2 ssw sind
Seit wann kann man genau fest stellen, wann du schwanger geworden bist, deswegen wird ja der der erste Tag, der letzten Periode genommen, weil man es nicht genau bestimmen kann?
Die Gesetzeslage in Deutschland ist meiner Meinung nach nur suboptimal.
Was forderst du denn ?