Die knappeste und komplexeste Antwort:
Weil die BRD auf die Menschenwürde verpflichtet ist, womit dem Umstand, dass die betreffenden ungeborenen lebende Exemplare der Spezies Mensch sind, Rechnung getragen werden muss, während die Niederlande sich nur auf den Schutz der Rechte von Personen verpflichtet hat, womit es natürlich völlig egal ist, ob und inwieweit ungeborene faktisch Menschen sind, womit die Niederland Abtreibung von Nichtpersonen natürlich unkompliziert regeln kann.
Beleg:
http://www.rijksoverheid.nl/bestanden/documenten-en-publicaties/brochures/2008/09/02/die-verfassung-des-konigreichs-der-niederlande-2008/die-verfassung-des-konigreichs-der-niederlande-2008.pdf
Da taucht die Wortsilbe "Mensch" nirgendwo auf, während im GG der BRD in Art. 1 Abs. 1 quasi auf "ewig" die Verpflichtung zum Schutz von Menschen festgeschrieben ist:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Ist der Staat nur zum Schutz von Personen verpflichtet und hat gleichzeitig per Mehrheitsentscheid festgelegt (*), dass z.b. ungeborene keine Personen sind bzw. einen umgekehrten Entscheid einfach unterlassen, dann kann Abtreibung problemlos gelöst werden.
In D geht das nicht, da der Staat keinerlei Befugnis hat, den Status als Mensch zu vergeben; denn hat ein Mensch einfach so.
(* Das hat natürlich einen gewissen Charme auch für ganz andere Rechtsbereiche)