Abtreibung ohne Eltern/Krankenversicherung?

4 Antworten

Kurz gesagt: ja.

Bezüglich der Krankenkasse: eine indikationslose Abtreibung ist keine Kassenleistung und muss selbst bezahlt werden. Frauen, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen, können aber VOR dem Eingriff einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten übernimmt dann das jeweilige Bundesland. Den Antrag auf Kostenübernahme kann man bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenversicherung stellen, es muss nicht die sein, bei der man versichert ist.

Bezüglich Eltern: ausschlaggebend ist, ob der Arzt die Schwangere für einwilligungsfähig hält. Bei einer 17-jährigen ist das in der Regel gegeben, so dass die Minderjährige tatsächlich ohne Wissen der Eltern abtreiben kann.

Das alles erfährt man aber auch bei der Schwangerschaftskonfliktberatung, zu der man ohnehin gehen muss.

Die Krankenkasse würde davon erfahren, sonst niemand. Die übernimmt bei Minderjährigen auch die Kosten für die Abtreibung. Es darf bei über 14-jährigen auch niemand den Eltern erzählen, wenn der FA die Patientin für fähig hält, die Entscheidung zu treffen.


Elli113  11.04.2024, 10:09

Nein, die Krankenkasse zahlt nicht für indikationslose Abbrüche, auch nicht bei Minderjährigen.

Blindi56  11.04.2024, 13:28
@Elli113

"Wenn Sie die Kosten für eine Abtreibung nicht selbst tragen können, übernimmt das Bundesland die Kosten. Den Antrag für diese Kostenübernahme stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Privat Versicherte wenden sich an eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl. Dort müssen Sie nachweisen, dass ihr persönliches Einkommen und Vermögen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Sie müssen nicht über Ihre Gründe für einen Abbruch sprechen. Das Einkommen von Partner*in, Ehemann oder Eltern spielt für die Kostenübernahme keine Rolle."

Quelle: https://awo-schwanger.de/schwangerschaftsabbruch/abtreibung-kosten-schwangerschaftsabbruch/

Auf jeden Fall übernimmt die KK die Beratung, der Abbruch selber kostet dann ca, 700 EUR. Ohne Krankenkasse geht also nichts.

Elli113  11.04.2024, 17:02
@Blindi56
Auf jeden Fall übernimmt die KK die Beratung, 

Nein. Die Beratung gibts bei der Schwangerschaftskonfliktberatungstelle.

Und den Antrag auf Kostenübernahme kann man bei einer beliebigen GKV stellen, es muss nicht die eigene sein.

In dem Text steht es ja auch: die Krankenkasse leitet den Papierkram nur weiter, sie zahlt nichts. Wenn der Antrag genehmigt wird, zahlt das Bundesland.

Clara601 
Beitragsersteller
 10.04.2024, 23:09

Und was ist mit den Briefen die nach Haus geschickt werden?

Blindi56  10.04.2024, 23:14
@Clara601

Was für Briefe werden nach Hause geschickt? Bist Du privat versichert?

Man kann zu pro familia gehen, das erfahren die Eltern nicht.

Clara601 
Beitragsersteller
 10.04.2024, 23:16
@Blindi56

Achsooo, ne wir sind gesetzlich Familienversichert. Dachte man bekommt Rechnungen oder Briefe vom Besuch im Krankenhaus auf irgend einem Weg zugeteilt, per App oder Post, weil man ja familienversichert ist. Das war die Sorge.

Blindi56  10.04.2024, 23:17
@Clara601

nein, man bekommt aber schon Papiere beim Beratungsgespräch mit nach Hause, die die Eltern dann nicht finden sollten....

Clara601 
Beitragsersteller
 10.04.2024, 23:24
@Blindi56

Okay, alles klar. Vielen lieben Dank.

Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass das geht, immerhin müssen ziemlich sicher Dokumente von den Eltern unterschrieben werden und ohne die GKV geht das schon garnicht.


FloraFinia17  12.04.2024, 19:49

Die Eltern müssen da gar nichts unterschreiben, auch nicht bei minderjährigen. Es sei denn das Mädchen ist unter 14 oder nicht reif genug, um die Entscheidung eigenverantwortlich zu treffen und die Konsequenzen zu überblicken. Das liegt dann im Ermessen des Arztes/der Ärztin.

Elli113  11.04.2024, 10:32

Natürlich geht das ohne die GKV, denn die zahlt den Abbruch sowieso nicht.

Das ist wohl kaum möglich, da du minderjährig bist. Du kannst dich aber an eine Beratungsstelle und das Jugendamt wenden, um Hilfe zu bekommen und für deine Sicherheit zu garantieren.


FloraFinia17  12.04.2024, 19:54
Das ist wohl kaum möglich, da du minderjährig bist. 

Doch das ist möglich. Lediglich bei unter 14 jährigen Mädchen werden die Eltern informiert. Bei unter 16 jährigen entscheidet der/die Arzt/Ärztin, ob die Eltern benachrichtigt werden und ab 16 Jahre müssen schon erhebliche Gründe vorliegen, damit die Eltern benachrichtigt werden z.B. bei einer Verzögerung der kognitiven Entwicklung o.ä.