Abschreibung?
Privat: Kann ich ein Haus, welches ich gekauft habe, auch abschreiben?
4 Antworten
Steuerlich als Werbungskosten /betriebsausgaben nur wenn dies irgendwie zur Einkunftserzielung genutzt wird. Als zb wenn es vermietet wird oder (anteilig) ein häusliches Arbeitszimmer genutzt wird (Vorsicht bei gewerblicher/selbständiger Nutzung. Du willst nicht das dies Betriebsvermögen wird)
Wird es rein privat genutzt selbstverständlich nicht.
Dann ist die AfA als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen
Die AfA kann nur angesetzt werden wenn aus dem Gebäude Einkünfte erwirtschaftet werden.
Folglich ist eine private Anschaffung eben genau das: Privat und gem §12 Nr 1 EStG vom Abzugsverbot betroffen.
Also, auch wenn ich Mieteinnahmen habe, kann ich nur die Zinsen in Rechnung stellen aber keine Abschreibung!
Dann würdest du ja Einkünfte aus der Immobilie generieren und folglich ist für den Teil für den du Miete erhältst auch die AfA möglich
Und im Kleingedruckten findet man dann:
Ich bewohne das Haus nicht, habe es vermietet dadurch habe ich Mieteinnahmen
Also eben nicht "privat""
In dem Fall musst Du die Mieteinkünfte versteuern. Also die Mieteinnahmen abzüglich Abschreibung, Zinsen, und viele weitere Kosten.
Du solltest Dir da Hilfe holen, sonst gibst Du dem Finanzamt mehr als ihm zusteht.
Wenn du es vermietest. Eigennutzung kannst du nicht abschreiben.
Ich bewohne das Haus nicht, habe es vermietet dadurch habe ich Mieteinnahmen