Abschreibung?

4 Antworten

Steuerlich als Werbungskosten /betriebsausgaben nur wenn dies irgendwie zur Einkunftserzielung genutzt wird. Als zb wenn es vermietet wird oder (anteilig) ein häusliches Arbeitszimmer genutzt wird (Vorsicht bei gewerblicher/selbständiger Nutzung. Du willst nicht das dies Betriebsvermögen wird)

Wird es rein privat genutzt selbstverständlich nicht.


Maumausilein 
Beitragsersteller
 12.06.2025, 16:28

Ich bewohne das Haus nicht, habe es vermietet dadurch habe ich Mieteinnahmen

Stefan1248  12.06.2025, 18:37
@Maumausilein

Dann ist die AfA als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen

Die AfA kann nur angesetzt werden wenn aus dem Gebäude Einkünfte erwirtschaftet werden.

Folglich ist eine private Anschaffung eben genau das: Privat und gem §12 Nr 1 EStG vom Abzugsverbot betroffen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Maumausilein 
Beitragsersteller
 12.06.2025, 10:01

Also, auch wenn ich Mieteinnahmen habe, kann ich nur die Zinsen in Rechnung stellen aber keine Abschreibung!

anTTraXX  12.06.2025, 10:04
@Maumausilein

Dann würdest du ja Einkünfte aus der Immobilie generieren und folglich ist für den Teil für den du Miete erhältst auch die AfA möglich

Und im Kleingedruckten findet man dann:

Ich bewohne das Haus nicht, habe es vermietet dadurch habe ich Mieteinnahmen

Also eben nicht "privat""

In dem Fall musst Du die Mieteinkünfte versteuern. Also die Mieteinnahmen abzüglich Abschreibung, Zinsen, und viele weitere Kosten.

Du solltest Dir da Hilfe holen, sonst gibst Du dem Finanzamt mehr als ihm zusteht.

Wenn du es vermietest. Eigennutzung kannst du nicht abschreiben.