Wir behandeln derzeit das Thema Abschreibungen im Studium internationales Handelsmanagement und ich habe das Thema weitestgehend verstanden, stehe jedoch kurz vor den Prüfungen und bin etwas verwirrt in Bezug auf den Erinnerungswert und den Verkauf nach vollständiger Abschreibung.
Frage 1: Wenn ich das Gut (z.B. Maschine) vollständig abgeschrieben habe und der Restbuchwert bei 0€ liegt, wird diese ja soweit ich weiß nicht mehr in der Bilanz aufgeführt.. Wie schaut es dann beim Verkauf dieses Guts aus? Schaut der Buchungssatz dann wie folgt aus? (Barverkauf, RBW: 0€, Verkaufspreis 1.000€)
Bank 1.190€ an Maschine 0€ / sonstige betriebliche Erträge 1.000€ / USt 190€
Frage 2: Wie handhabe ich das obige Beispiel bei weiterer Nutzung für 1 Jahr? Somit müsste ich das Gut mit einem Erinnerungswert von 1€ ansetzen. Wird dieser dann beim Verkauf berücksichtigt? Hierbei bin ich mir ebenfalls mehr als unsicher. Schaut der Buchungssatz dann wie folgt aus?
Bank 1.190€ an Maschine 1€ / sonstige betriebliche Erträge 999€ / USt 190 €
Vielen Dank im Voraus!