Invenstitionsabzugsbetrag wann mit 20% wann mit 40%?
Hallo in einigen Aufgaben steht bei mir dieser Sonder Afa wird mit 20% und bei anderen mit 40% berechnet im Gesetz steht aber 20% Kann mir das bitte jemand erklären ich bin so verwirrt
1 Antwort
Stpfl. können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines WG einen den Gewinn mindernden Investitionsabzugsbetrag abziehen. Die Berücksichtigung erfolgt außerbilanziell.
Der Abzugsbetrag darf 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (bis VZ 2019 40 %) des begünstigten WG nicht überschreiten das der Stpfl. voraussichtlich bis zum Ende des dritten auf den Abzug des Investitionsabzugsbetrages folgenden Wj. anschaffen oder herstellen wird.
Soweit geltend gemachten Investitionsabzugsbeträgen keine entsprechenden Investitionen gegenüberstehen, sind sie rückgängig zu machen (§ 7g Abs. 3 EStG). Dies geschiet vor der Anschaffung.
Im Jahr der Anschaffung kann zusätzlich zur normalen noch zusätzlich 20% als Sonder Afa abgeschrieben werden.
ja aber bei paragraph 7g absatz 5 steht doch 20% der ak?