Invenstitionsabzugsbetrag wann mit 20% wann mit 40%?

1 Antwort

Stpfl. können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines WG einen den Gewinn mindernden Investitionsabzugsbetrag abziehen. Die Berücksichtigung erfolgt außerbilanziell.

Der Abzugsbetrag darf 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (bis VZ 2019 40 %) des begünstigten WG nicht überschreiten das der Stpfl. voraussichtlich bis zum Ende des dritten auf den Abzug des Investitionsabzugsbetrages folgenden Wj. anschaffen oder herstellen wird.

Soweit geltend gemachten Investitionsabzugsbeträgen keine entsprechenden Investitionen gegenüberstehen, sind sie rückgängig zu machen (§ 7g Abs. 3 EStG). Dies geschiet vor der Anschaffung.

Im Jahr der Anschaffung kann zusätzlich zur normalen noch zusätzlich 20% als Sonder Afa abgeschrieben werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

LindaAnita 
Beitragsersteller
 10.11.2024, 19:40

ja aber bei paragraph 7g absatz 5 steht doch 20% der ak?