Abofalle?

11 Antworten

Im Notfall kann ein Elternteil das gemachte Geschäft einfach widerrufen. Es spielt keine Rolle falls der Bruder bei der Altersangabe geflunkert hat

Abgesehen davon werden derartige Forderungen ( Seitensprung, mesflix) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mangels Durchsetzungsfähigkeit vor Gericht ohnehin nicht eingeklagt. Der Einsatz von Inkassobuden andert nichts an diesem Sachverhalt.

Ist die echte Adresse bekannt ?

Dein Bruder hatte weder eine Genehmigung noch Einwilligung eurer Erziehungsberechtigten einen Vertrag einzugehen - diese benötigt er aber wegen seiner beschränkten Geschäftsfähigkeit! Somit ist dieser Vertrag nichtig, und die Mahnungen beziehungsweise Zahlungsforderungen ebenfalls!

Kontaktiert die, und gibt denen das weiter.

Gruß, Martin Harwig

Hallo,

Mahnungen kommen i.d.R immer per Post.Sollte ein Mahnbescheid vom Gericht kommen(Gelber Umschlag) dann müsst Ihr sehr Zeitnah reagieren.Ein Mahnbescheid wird wahrscheinlich nicht kommen,da das ganze nach einer Abofalle riecht.Für die Zukunft soll dein Bruder(nicht böse gemeint) die Finger von solchen Seiten lassen.Sprecht mit Euren Eltern können helfen .

Sowas gibt es öfters. Am besten beim Konsumentenschutz melden, die kennen sich mit so etwas aus. Aber auf keine Fall zahlen! Peter Giesel würde sagen: Abzocke!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ignorieren bis zum amtlichen Mahnbescheid. Darauf dann reagieren.