Abmahnung?
Ich hätte Freitag's mittags Schicht gehabt.
Habe morgens sobald der Laden öffnet, eine Email an den Chef und angerufen bei der Marktleitung bescheid gesagt das mein Kind krank ist und ich nicht kommen kann.
Der Chef schickte mir eine Email zurück das ich Samstag dafür kommen solle.
( Das aber im Bewerbungsgespräch schon besprochen würde, ich kann samstags nicht weil ich keiner habe für die kleine 5 Jahre habe)
Diese E-Mail habe ich leider erst nächsten Tag gelesen Mittag gegen 16 Uhr.
In dem Sinne bin ich also Samstag " einfach " nicht gekommen.
Darf er mir deswegen eine Abmahnung schreiben ?
2 Antworten
Ich finde die Abmahnung müsste mit zweideutigen betrachtet werden in einem Fall kann sie sinnvoll sein gegen mopper oder sexuelle Belästigung Arbeitsplatz aber die Kirche ist auch das ein Chef mit der Ausstellung einer Abmahnung Unfug treiben kann und falsche Tatsachen darin enthalten sind.
Die Abmahnung hat nicht nur gute Seiten sondern auch schlechte das den Arbeitnehmer demoralisiert und einschüchtert und durch die Abmahnung zusätzlich kann es passieren dass der Arbeitnehmer sich zur Wehr setzt dann in seiner Verzweiflung Dinge tut dir an sich nicht tun darf aber verständlich sind sich auch mal in die Lage des Arbeitnehmers zu versetzen der zu Unrecht eine Abmahnung erhalten hat.
Mit der Abmahnung gibt man den Chef oder Vorgesetzten auch Mittel in die Hände mit denen er Unheil anrichten kann das soll noch arbeitsgerichte mitberücksichtigen wenn es um Schuld oder Unschuld des Arbeitnehmers geht.
Darf er mir deswegen eine Abmahnung schreiben ?
Darf er.
Nur fraglich, ob sie vor Gericht durchgeht.
Wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich steht, daß Du Samstag nicht arbeitest, hast Du meiner Meinung nach nichts zu befürchten.