Abknickende Vorfahrtstraße Wer muss warten Fußgänger oder PKW?

6 Antworten

Bei einer abknickenden Vorfahrt gilt dasselbe wie beim Abbiegen:

Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.

Der Fußgänger hat also Vorrang, du als PKW musst warten.

Weil diese Regel aber vielen nicht bekannt sein dürfte, könnte es gut sein, dass der Fußgänger von sich aus warten wird. Dann würde ich vorsichtig unter weiterer Beobachtung des Fußgängers abbiegen.

In einer Prüfungssituation wäre es möglicherweise sinnvoll, den Prüfer darauf aufmerksam zu machen, nach dem Motto: "Ich weiß, dass der Fußgänger Vorrang hat, aber er macht davon offensichtlich keinen Gebrauch. Daher folge ich jetzt vorsichtig der Vorfahrtstraße, beobachte aber weiterhin den Fußgänger und bleibe bremsbereit, falls er doch noch über die Straße geht."

Ja, Fußgänger rüberlasen


Der Fußgänger ist hier nicht vorrangberechtigt. Denn du biegst ja nicht in eine andere Straße ein, sondern folgst der Vorfahrtsstraße.

Wenn der Fußgänger natürlich so dämlich ist und einfach rübergeht, solltest du ihn natürlich trotzdem möglichst nicht auf die Hörner nehmen.


KevinHP  07.05.2025, 19:50

In Anlage 3 Abschnitt 1 lfd. Nr. 2.1, Nr. 2 StVO steht eine ähnliche Formulierung wie zum Abbiegen nach § 9 Absatz 3 Satz 3 StVO. Somit gilt das auch hier.

Im Zweifelsfall muss man immer dem Fußgänger die Vorfahrt lassen, selbst wenn er sie gar nicht hat. Das kommt daher, dass Fußgänger die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind und gegen ein Auto keine Chance haben. Deshalb haben Autofahrer unabhängig von der Situation immer die Pflicht, gegenüber Fußgängern besonders rücksichtvoll zu sein.

Das Folgen der abknickenden Vorfahrtstraße ist kein klassisches Abbiegen, wird aber ähnlich behandelt. In den Regelungen zum Zusatzzeichen (Anlage 3 StVO) steht explizit drin, dass auf Fußgänger gewartet werden muss, wenn diese die Fahrbahn überqueren wollen.

Das gilt auch dann, wenn man der Vorfahrtstraße folgt.

Da das zu Verwirrungen führen kann und vielleicht auch gefährlich werden könnte, wird an solchen Stellen (gerade in größeren Städten) der Fußgängerverkehr umgeleitet, sodass er nicht direkt über die Fahrbahn gelangt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO