Abitur in Niedersachsen nachgeholt und in Bremen studieren?
Moin!
Eine Freundin, die gerade ihr Abitur über den zweiten Bildungsweg macht, hat mir gerade erzählt, sie habe gestern vom Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) einen Anruf bezüglich ihrer Unterlagen zur Prüfungszulassung bekommen. Hier habe sie ihren Plan angegeben, in Bremen zu studieren, und die Rückmeldung erhalten, das sei nicht möglich. Eine richtige Begründung habe sie nicht bekommen, nur dass "Bremen nicht Niedersachsen" sei. Ich habe mich etwas gewundert und versucht irgendwas dazu zu finden, leider noch ohne Erfolg. Kann hier vielleicht irgendjemand eine Begründung (etwas besser als "Bremen ist nicht Niedersachsen") dafür geben? Vielen Dank schonmal!
5 Antworten

das wäre mir absolut neu. auch wenn das Abitur Ländersache ist, also das Abitur in Hessen von dem in RRW oder Rheinland Pfalz abweichen kann, so gilt es als Zulassungskritierium für ein Studium doch eigendlich bundesweit.
lg, Anna

Das war auch mein Gedanke. Meine Vermutung wäre höchstens, dass die Person vom NLQ meinte, dass es bezüglich der Leistungskurswahl für den Studiengang Probleme geben könnte, auch wenn ich mir das auch nicht ganz vorstellen kann, und auch nicht wüsste, warum das NLQ da Feedback zu geben würde. Vielen Dank für deine Antwort!

Kann es sein, dass da ein Missverständnis vorliegt? Dass für eine Prüfungszulassung abgefragt wird, was man denn nach der Prüfung vorhätte, ist mir nämlich noch nicht untergekommen.
Hätte deine Freundin z.B. angeben sollen, wo sie ihre schulischen Kurse für das Abitur absolviert (hat)? Das es dann Probleme gibt, wäre nämlich zu erwarten.
Ansonsten sollte deine Freundin wohl noch mal klären, was für einen Abschluss sie da gerade macht. Das Abitur aller Bundesländer ist nämlich deutschlandweit anerkannt.

Das wäre ja vielleicht wirklich eine Möglichkeit. Ich werde sie gleich mal fragen, ob sie die Unterlagen noch in Kopie hat. Vielen Dank!

was genau will sie in Bremen studieren ?
Normalerweise wird ein Abitur in Bremen anerkannt.
Kann ja sein, dass sie kein " richtiges " Abitur in Niedersachsen bekommt. Wird dieses vom 2. Bildungsweg nicht anerkannt, kann es in der Tat sein, dass sie damit nicht studieren kann. Vielleicht fehlt ein Leistungkurs.
An ihrer Stelle würde ich in Bremen anrufen und fragen, ob das von ihr angestrebte Abitur aus Niedersachsen überhaupt anerkannt wird.
Wird es anerkannt, gut. Wird es nicht anerkannt, kann sie sicherlich in Bremen ein ordentliches Abitur machen, dass ihr dann weiterhilft.

Den genauen Studiengang weiß ich gerade nicht aus dem Kopf, ich weiß lediglich, dass sie an der Hochschule für Künste studieren möchte. Das Abitur ist auf jeden Fall ein "richtiges". Ich werde ihr auf jeden Fall mal raten, sich da an die Studienberatung der Hochschule zu raten, mal schauen, was dabei rumkommt. Vielen Dank für deine Antwort!

Wenn sie die Staatliche Externenprüfung der Allgemeinen Hochschulreife ablegt, darf sie damit bundesweit an allen Hochschulen und Universitäten studieren.
In meinem Abitur, ebenfalls auf dem zweiten Bildungsweg und auch in Niedersachsen erworben, steht wörtlich: "Herr... hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Befähigung zum Studium an einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland erworben."
Nicht "Herr... hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Befähigung zum Studium an einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland - Bremen ausgenommen -erworben."
Was für ein Quatsch. Allerdings sitzen überall mal dumme/spinnerte Mitarbeiter. Am besten nochmal eine E-Mail mit der Bitte um ausführliche Erklärung schicken.

Vielen Dank, ich vermute auch, dass da irgendein Sender-Empfänger-Problem vorliegt, wir wollten da nachher noch einmal gemeinsam anrufen. Ich dachte nur, dadurch dass ich 'nur' ein Fachabitur ohne Abiturprüfung gemacht habe, das nicht auf dem zweiten Bildungsweg, und an die HSB nicht über eine normale Bewerbung sondern über ein Dualen Studienplatz gekommen bin, und entsprechend über das gesamte Thema null informiert bin, wäre es eine gute Idee, vorher weiteren Input zu holen. Vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast zu antworten!

Ich denke, das Problem liegt darin, dass wir nicht über ein "echtes" Abitur reden - das Abitur als Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife wird bundesweit anerkannt -, sondern über ein Fachabitur o.ä., bei dem kann es durchaus Einschränkungen geben.

Dann halte ich es für möglich, dass die Auskunft schlicht falsch war.

Das wäre auch meine Vermutung, oder dass es von meiner Freundin irgendwie falsch verstanden wurde. Da werden wir uns heute Nachmittag mit dem NLQ aber noch einmal auseinandersetzen, um eine Lösung zu finden :)
Ne, sie wird ein allgemeines Abitur und nicht das Fachabitur machen (selbst wenn, möchte sie an der Hochschule für Künste studieren, da würde ein Fachabitur ja auch den Zweck erfüllen :D). Vielen Dank für dein Input!