Abgelehnte Niederlassungserlaubnis wegen zu kleinem Gehalt

7 Antworten

So pauschal kann man das nicht beantworten. Es hängt immer von den jeweiligen Lebensumständen des Antragstellers ab und liegt leider auch im Ermessen der Einwanderungsbehörde. Dieser Spruch Deines Sachbearbeiters klingt für mich nach reiner Willkür und ganz so, als ob er Dich ein wenig auf dem Kieker hätte. Anscheinend musst Du aber einen anderen härteren Weg gehen: Gehe zu einem Anwalt mit Schwerpunkt auf Aufenthaltsrecht und erwirke eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Vorgesetzten des Beamten wegen Amtsmissbrauch und Willkür. Die können Deine eingereichte Beschwerde nicht einfach so unter den Tisch fallen lassen und sollten sich dann kooperativer verhalten. Bei Deinem Gehalt hast Du bestimmt auch Anrecht auf Prozesskostenbeihilfe und Beratungsbeihilfe, die Du über den Rechtsanwalt beantragen kannst.

Ich weiß nicht wie alt dein Kind ist, wenn ich davon ausgehe, das es ungefähr 4 Jahre alt ist musst du mindestens 1458 € nachweisen um den Lebensunterhalt sichern zu können. Ihr werdet, da ihr in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt, als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Somit habt ihr Anspruch auf ergänzende Leistungen und das steht der NE entgegen (nicht der Bezug sondern schon der Anspruch!). Wenn dein Lebenspartner selbst verdient, dann setz dich nocheinmal mit der Ausländerstelle in Verbindung und sag denen das sie eine "Fiktive Einzelberechnung" für dich und dein Kind machen sollen. Dann langt dein Verdienst. Bekommt ihr/er allerdings ergänzende Leistungen vom Jobcenter oder lebt ihr alle von deinem Einkommen, wirst du keine NE bekommen. Es ist nicht Willkür der AUsländerbehörde sondern es ist gesetzlich vorgeschrieben (§5 AufenthG). Darüber kann sich die Behörde nicht hinwegsetzen.

Wenn ihr zusammen lebt und es keine WG ist, müssten die sogar sein Einkommen hinzu rechnen, da es eine eheähnliche Beziehung ist.

Frag ( via email ) bei der Botschaft deines Heimatlands an. Theoretisch sind die dafür zuständig einen offiziellen Kontakt zu den Deutschen Behörden aufzunehmen, wenn du da Probleme hast.

1028 +186- 486 = 728. Das finde ich persönlich als zwar knapp, aber trotzdem deutlich über ALG2. Daher verwundert mich die Weigerung der Ausländerbehörde etwas.

Die Aufnahme des Freundes in den Mietvertrag ist auf jeden Fall notwendig. Wovon lebet der?

LenaIly1980 
Fragesteller
 24.09.2012, 13:39

Er ist selbstständig

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Rheinflip  24.09.2012, 13:54

Mal nachgerechnet... Ihr liegt nur 100 Euro über regelsatz, das ist knapper als gedacht. Im Falle der Arbeitslosigkeit ist man dann sofrot ALG2 Bezieher, das möchte die Behörde vermeiden.

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mohamedtaha  01.05.2014, 23:10

Rheinflip, das klingt sehr gut. Vielleicht kannst du mir helfen.

ich bin mit meiner Frau getrennt. Ich habe ein deutsches Kind.

Ich verdiene 1140 Euro netto die Miete betragt 378,00 Euro. ich bin unterhaltsverpflichtet, also muss Unterhalt zahlen.

die Wohnung ist 41 qm ein Zimmer, aber gibt es ein klein lager, die ich als raum beuzte.

meine X Frau bezieht Leistung aus dem Jobcenter. vielleicht auch für das Kind. wir sind getrennt seit mehr als einem Jahr, die Scheidung soll in diesem Jahr durch.

wenn kann man es rechnen.

Ich ziehe keine Leistung aus dem Jobcenter.

noch klare Frage. Ich werde erst am 15.09.2013 drei Jahre in Deutschland, da die Ausnahme gibt :

5 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis (3 Jahre als Familienangehöriger eines/r Deutschen)

ist mein Sohn Familienangehöriger oder nur die Frau ?

etwas gegen diese Ausnehme auch stand in Voraussetzung als benötige Unterlagen :

Nachweise über mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen oder einer privaten Rentenversicherung

das heißt 5 Jahre. Wie kann das sein, wie es nach drei Jahre beantragen darf ? klingt nicht gut .

Soll ich Anwalt suchen, oder bringt nicht, weil es sowieso abgelent werden könnte ? gut dass euch gibt, danke euch im Voraus eure Antwort.

Liebe grüße.

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