Mietvertrag 2007 - Kleinstreparaturen 80,00 EUR?
Hallo, es besteht ein Mietvertrag von 2007, wo angegeben wird, dass die Kleinstreparaturen mit einem Einzelwert in Höhe von 80,00 EUR vom Mieter zu zahlen sind. Darf die Rechnung von Kleinreparaturen jetzt höher sein. Die Preise sind in den letzten 17 Jahren deutlich gestiegen?
3 Antworten
Naja einen Duschkopf oder einen Rolladengurt bekommt man schon für unter 80€. Und das kann der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellen. Der Vermieter kann die Rechnung auch aufteilen lassen damit es passt.
OK, wenn er sich Blöße gibt , dass er keinen Duschkopf tauschen kann, komme ich als Vermieter vorbei und mache das selbst. Merker für mich: Bei der Wohnungsbesichtigung das handwerkliche Geschick des möglichen Mieters abfragen🖖
Nun ja, ein Duschkopf mag ja für die meisten noch machbar sein, aber .....
Natürlich darf die Rechnung höher sein.
Nur dann, ab 80,01 €, zahlt der Vermieter. 80,01 €.
Im Vertrag darf der Betrag nicht geändert werden. Außer der Mieter ist so dumm und stimmt zu.
Mittlerweile ist so ein Passus mit einem nominalen Betrag nicht mehr üblich. Meist wird ein prozentualer Wert von der Nettokaltmiete genommen. Dementsprechend steigt der Betrag auch mit jeder Mieterhöhung.
Freue sich über deinen Altvertrag und dass die Kosten für Kleinreparaturen so gedeckelt sind.
Das kann schon sein, aber was macht er dann damit, wenn er zwei linke Hände hat? Der Stundenlohn für Handwerker ist ein wichtiger Faktor!