Abgebrochener Zahn /Schule hat falsch gehandelt

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Sowas ist zwar nicht direkt unterlassene Hilfeleistung, aber wegen einer falschen Behandlung kann auch geklagt werden.

Ich bin Schulsanitäter und wir tragen alle Behandlungen immer in einen Ordner ein, wenn im Zweifelsfall nachgeschaut werden muss (Versicherung und Anklage etc) (und ja wir haben diese Zahnboxen mit der Flüssigkeit, wo man einen abgebrochenen Zahn(stück) reintut bis man zum Arzt geht (Y)) Naja jedenfalls, ist die Schule hierbei im Unrecht, sowie du es geschildert hast. Sind der Unfall und die parallelen Ereignisse (bspw. die Abwesenheit der Lehrerin) nachweisbar, dann sehe ich nicht wieso die Schule nicht zur Verantwortung gezogen werden sollte/kann.

  1. Du hast dein Kind in die Hände der Lehrer gegeben. Es besteht eine Aufsichtspflicht.

  2. An jeder Schule sind in der Regel Schulsanitäter (meistens sind das ältere Schüler, an einer weiterführenden Schule), die jederzeit erreichbar sein sollten, wenn was ist. Oder die Lehrer/bestimmte Lehrer haben eine Ersthelfer-Ausbildung (Damit mein ich nicht den erste Hilfekurs, den man beim Führerschein macht, aber selbst der müsste genügen)

  3. Notfallkontakte sollten der Schule vorliegen und immer verfügbar sein. Es sei denn es war dein Verschulden, dass sie die Kontakte nicht haben.

So kann es sehr gut sein, dass die Schule bzw Versicherung die Kosten übernimmt/übernehmen muss, weil sie zur Verantwortung gezogen werden können/sollten

die sind unfähig, neue schule, bevor deinem Kind etwas schlimmeres passiert als n abgebrochener Zahn, würd ich sagen

night  29.01.2015, 20:33

danke für die Auszeichnung hA! und freut mich für dich und vorallem für deine Tochter! kann sie wieder natürlich lächeln:)

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Es wurde ganz klar was verpasst, allerdings weiss ich nicht, ob man medizinischen Laien (Lehrer) so was wirklich anlasten kann.

Ich schliesse mich der Meinung von TransalpTom an, keine übereilten "feindseligen" Aktionen zu starten. Ändern kannst Du nichts mehr an dem, wie es gelaufen ist. Die Kosten sollten gedeckt sein. Zielführender fände ich es, ein freundliches Gespräch mit der Schulleitung darüber zu führen, wie so etwas in Zukunft besser gemanagt werden kann. Wenn das gut läuft und Du Glück hast, gibt es evtl. ein schlechtes Gewissen auf Seiten der Schule, das Deiner Tochter zugute kommen könnte. Plus: Du könntest verhindern, dass so etwas irgendwem nochmal passiert. Sie sollten schon die Gelegenheit haben aus ihren Fehlern zu lernen.

fairy76 
Fragesteller
 29.01.2015, 18:41

Genauso ist es auch gewesen!

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Hi,

zuerst solltest du mit der Sportlehrerin reden. Am besten erstmal die Gegenseite anhören (Die Geschichte kann sich dann auch anders anhören). Und nach diesem Gespräch erst handeln und dann aber auch zum Schulleiter und ggf. jemanden einschalten, wenn es so war. Das kann hoch bis zum Landesamt. am besten auch die anderen Kinder fragen, was die so gesehen haben (Zeugen!)

Endurance99  21.01.2015, 21:34

Wir hatten mal eine ähnliche Situation, allerdings sind bei uns keine Kosten entstanden, nur ein verpasster Lateintest.^^

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Nun, um Kosten brauchst Du Dir eher keine Sorgen zumachen, bei einem Schulunfall zahlht das die Unfallkasse des Schulträgers, wie die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall.

Ob Du bei der Schuldirektion weiter kommst, ist fraglich, das Kind ist ja schon in den Brunnen gefallen und es läßt sich eh nicht ändern. Den Rechtsweg beschreiten bring Dir auch nur Genugtuung, mehr als eine kostenlose Zahnarztbehandlung ohne Zuzahlung (die durch Unfall über die Unfallkasse bereits gegeben ist) kommt am ende eh nicht raus.

Die Kehrseite der Medaille ist, daß man in der Notengebeung auf die Gunst der Lehrer angewiesen ist. Darum haben die Schleimer auch immer die besseren Noten, als die, die sagen was sie denken. So ein Schritt kann natürlich Folgen in der subjektiven Benotung Deiner Tochter haben, ich weiß aus meiner eigenen Schulzeit wie man dem Machtgehabe der Lehrer ausgesetzt ist, das hat sich bis heute zu den Schulzeiten meiner Tochter (13 Jahre / 7. Klasse eines Gymnasiums) nicht geändert.

Um es zusammen zufassen: Du hast grundsätzlich Recht, das war ein Fehlverhalten, das man eigentlich nicht tolerieren darf, aber was für Euch unterm Strich rausspringt (Kostenlose Widerherstellung / Zahnersatz) habt ihr schon, da es ein Schulunfall war. Du kannst Dich hinterher nur schlchter stehen oder besser gesagt Deine Tochter. Die guten Noten werden ggf später entscheidend sein.

Ich bin im 8. Schuljahr eines Gymnasiums auch nur sitzen geblieben weil ich mich gegen zwei Lehrer (geschlechtsneutraler Sammelbegriff) aufgelehnt habe.

Emotiona und auch rational voll verständlich, taktisch aber vollkommen unklug.

P.S. mir ist im alter von ca 9 Jahren ein Scheidezahn abgebrochen, der mit Kunsttoff aufgefüllt wurde , das wurde nach ca 25 Jahren mal erneuert und ich habe bis heute (46 Jahre) immer noch keine Krone drüber.

hast du den nicht beim Zahnarzt angegeben das es sich um einen Schulunfall handelt? Die Kinder sind versichert, normalerweise müsste das von der Versicherung getragen werden. Es muß eine Unfallanzeige gemacht werden

fairy76 
Fragesteller
 21.01.2015, 21:40

Natürlich habe ich das angegeben und habe mich gewundert warum ich trotzdem etwas bezahlen muß! Allein schon wegen dem Unfallbericht (der hoffentlich geschrieben wurde) muß ich morgen hin.

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