es ist schon rechtens das wegen einer Zusammenlegung von Wohnungen, da eine entsprechend große Wohnung vom Eigentümer benötigt wird Eigenbedarf angemeldet werden kann. Wie deine Chancen stehen gegen den Eigenbedarf vorzugehen das kann dir nur der Mieterschutzbund oder ein Anwalt beantworten.Du müsstest mal schauen wie lange deine "Kündigungsfrist" ist die könnte bei so langer Zeit bei 9-12 Monaten liegen. Will der Vermieter so lange warten?
wenn es in deinem Arbeitsvertrag vereinbart ist - ja auf jeden Fall. Meisten steht da eine Klausel im Vertrag
na ja dann kommt die Wohngungsgesellschaft und lässt entweder diese Fliesen nachbrennen (die Möglichkeit gibt es !) oder aber sie setzt ähnliche Fliesen ein, das ist erlaubt. Ein neues Bad werdet ihr nicht bekommen
http://www.immobilienscout24.de/umzug/lexikon/kleinreparaturklausel.html
was ist den an Arbeitszeit und Arbeitstage im Arbeitesvertrag vereinbart?
jemanden rufen der das prüft und evtl. rep.
deine Mutter hat recht du bist erst 13 1/2 und noch ein Kind.
das ist der fiese Trick der oft im Sicherheitsgewerbe, aber auch im Pflegeberufen bei den Verträgen angewandt wird. Es wird "Teilzeit" vereinbart aber es muß Vollzeit gearbeitet werden. Urlaub + Krankheit wird dann nur auf die vereinbarte Zeit gewährt. Allerdings gilt auch das du als Teilzeitkraft nicht unbedingt Überstunden machen mußt. Faire Betriebe zahlen nach dem Durchschnittswert - deine Firma ist nicht fair. Du kannst eigentlich nur prüfen lassen von einem Anwalt ob du, da du Vollzeit arbeitest nicht einen Anspruch auf einen Vollzeitarbeitsplatz/Vertrag hast und dann sähe das anders aus. Was auch gilt und da kommt dein AG nicht raus - hast du einen Schichtplan muß er die Krankheit so zahlen wie du eingeteilt warst an dem Tag!
Nein darfst du nicht du zählst als Kind.
Du bist noch nicht 15 Jahre...Dann zählst du laut JArbSchG noch zu den "Kindern". Wenn du noch nicht 13 Jahre alt bist, dann darfst du außer innerhalb deiner Familie gar nicht arbeiten (z.B. kleinere Botengänge, Haus- oder Gartenarbeit...)
Ab dem 13. Lebensjahr kannst du Tätigkeiten in kleinerem Umfang verrichten - unter mehreren Bedingungen:
- Deine Eltern müssen einverstanden sein.
- Die Arbeit darf weder deine Gesundheit noch deine schulischen Leistungen gefährden.
- Du darfst nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten, und das heißt weder vor der Schule, während der Schulzeit noch nach 18 Uhr. (Das gilt auch für die Schulferien.)
- Außerdem darf die Arbeit dich nicht sittlich gefährden, noch darf sie dir unbeaufsichtigten Zugang zu Alkohol oder Tabak ermöglichen.
Mögliche Jobs sind zum Beispiel: Zeitungen austragen, Nachhilfe geben, Babysitten, Handreichungen beim Sport, Versorgen von Tieren, Botengänge im privaten Bereich...
http://www.townload-essen.de/infozone/aus-bildung/jobs-fuer-jugendliche.html
such dir einen Psycholgen
http://www.aok.de/baden-wuerttemberg/leistungen-service/brillen-175196.php
wäre hilfreich zu wissen welche AOK, aber du kannst ja bei deiner AOK dann Brille eingeben und schwups bekommst du den Text dazu
ich habe erfahren..... das ist immer so eine Sache. Es gibt einen Vertrag und es gibt vielleicht Gründe warum sie evtl. mehr Geld bekommen. Ansonsten wäre es einfacher ein höfliches Gespräch mit deinem Chef zu führen. Aber wundere dich nicht wenn er wissen möchte von wem du den das erfahren hast!
na klar kannst du dich bewerben wenn du dir die Chancen verbauen möchtest. Es ist so - spätestens im Vorstellungsgespräch fragt man dich wie die Kinderbetreuung geregelt ist. Das nächste ist - man möchte vielleicht vor Vertragsunterzeichnung einen Nachweis und wenn du das alles nichts hast bist du raus und kannst dich auch so schnell nicht mehr da bewerben.
Aus Erfahrung kann ich dir sagen - wohnst du nicht in einer Gegend wo ganz dringend gerade deine Qualifikation gebraucht und gesucht wird dann wird man immer jemand ohne Kind vorziehen.
wenn du nicht verheiratet bist dann Stk. 1 mit 0.5 Kind
https://www.be-lufthansa.com/jobs-und-ausbildung/flugbegleiter-in/#/jobs-und-ausbildung/flugbegleiter-in/uebersicht-der-einstiegsmoeglichkeiten/
nein
nein weil es innerhalb der ersten 4 Wochen keine Lohnfortzahlung gibt. Ist gesetztlich geregelt. Du kannst nur Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.
Ist hier noch mal zum nachlesen:
http://www.aok-business.de/fachthemen/sozialversicherungsrecht/entgeltfortzahlung-und-ausgleichsverfahren/anspruchsvoraus-setzungen/
http://www.proeigentum.de/index.php/aktuell/immo-news/31-vermieten/127-neues-urteil-des-bgh-zur-tierhaltung-in-mietwohnung
da du erst 14 bist gibts nur Zeitungen austragen, der Gesetzgeber hat Kinderarbeit verboten.
warum sollte das Amt etwas bezahlen wovon sie keinen Nutzen haben?!?!? Also nein.
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