Aberkennung des Abiturs aufgrund von Zeugenaussagen?

6 Antworten

Man gilt solange als unschuldig, bis die Schuld eindeutig nachgewiesen wird.(Nicht derjenige muss seine Unschuld beweisen). Dies ist nicht der Fall. Beim Spicken muss man in "flagranti" erwischt werden, danach geht meiner Meinung nach nix mehr.

Wegen solcher Fälle gibt es ja die Vornote und die Abweichprüfungen. Wenn jemand nach oben mehr als 3 Punkte abweicht, muss er ja in die Nachprüfung. Wenn er in der schriftlichen Prüfung gespickt hat, wird er in dieser Prüfung eine entsprechend schlechtere Note bekommen. Das verrechnet sich dann und dann ist seine Abitur-Note wieder angemessen.

das ist schon kriminell, da es sich um eine art meineid oder uneidliche falschaussage handelt, die eine straftat lt. StGB darstellt.

keine schulleitung mit weitsicht wird solchen "beteuerungen" glauben schenken. eine einzige aussage ist nicht relevant und wenn es mehrere machen, wird eine/r ggf. einknicken, wenn ihm bewußt wird, auf welche schiene es sich da begeben hat.

wer ist so blöd und naiv, um nur für solche mätzchen in den kanst zu gehen und dich damit sein ganzes leben zu versauen?

ich würde als schulleiter den angeblichen "zeugen" das abitur wegen offensichtlicher unreife verweigern.

das abitur heißt nicht umsonst "reifezeugnis"

nein kann es nicht.

Es müssten eindeutige Beweise vorliegen.

Dem Schüler droht nichts und wieder nichts, die Beweislast liegt nämlich nicht bei ihm.

Insgesamt sehr unwahrscheinlich, dass ihm irgendwelche Konsequenzen drohen, wer will denn nach einer geschriebenen Prüfung eindeutige Beweise vorlegen? Behaupten kann man alles, vor allem als vermeintlicher Zeuge.

Das reicht nicht.