Aberkennung der Ausbildung aufgrund von Fehltagen?

4 Antworten

Nein, da passiert nichts. Wenn das eine Rolle gespielt hätte, dann wärst Du nicht zur Prüfung zugelassen worden.

Auf dem Zeugnis macht sich das allerdings nicht gut, wenn Du dich bewirbst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

Du musst zwei Dinge unterscheiden: die Prüfung durch die Kammer und das Abschlusszeugnis der Berufsschule.

Was du in der Schule anstellst hat keinen Einfluss auf die Kammerprüfung. Lediglich auf das schulische Zeugnis.

Da du mit diesem aber ggf. den mittleren Schulabschluss erreichen konntest (sofern du vorher noch keinen hattest) ist das Abschlusszeugnis nicht völlig irrelevant.

huhu,

im nachhinein aberkennen geht glaub ich nur wenn rauskommt das du betrogen hast (Täuschungsversuch). Normalerweise wird das alles bei der Zulassung zur Prüfung gecheckt wurdest du zugelassen ist alles okay. Die Tage stehen allerdings in deinem Zeugnis was definitiv nicht vorteilhaft für dich ist.

Grüße Anna

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, Du wurdest zur Prüfung schließlich zugelassen.