Abitur freiwillig annulieren lassen / löschen / zurückgeben
Ich habe aus theoretischem Interesse eine ungewöhnliche Frage aus dem Bereich des Schulrechts:
Kann eine Person, die im Bundesland Bayern ohne jeden Unterschleif die "Allgemeine Hochschulreife" (vulgo Abitur) regulär erworben hat, diesen Schulabschluss rechtsgültig annulieren lassen?
Damit meine ich, aus freiem Willen den Schulabschluss entgültig nichtig werden lassen, so, als ob die betroffene Person nie Abitur geschrieben hätte. Mir ist bekannt, das eine Vernichtung der Urkunde sinnlos ist, da das ausstellende Gymnasium zehn oder sogar zwanzig Jahre später noch eine Zweitschrift anfertigen könnte.
Die nachträgliche Aberkennung des Abiturs wegen Betrugs bei den Prüfungen soll ebenfalls nicht Gegenstand dieser Frage sein.
Warum ein Bürger sich zu so einem Schritt entschließen sollte, ist sicher für die meisten unvorstellbar, aber das soll hier auch nicht Thema sein.
Ich freue mich auf eure Antworten!
5 Antworten
Man kann gegen Prüfungsergebnisse, die dann ja erst das Abitur bedingen Widerspruch einlegen. Das setzt aber voraus, dass die Widerspruchsfrist (meist 1 Monat) noch nicht abgelaufen ist. Damit könnte man in Ausnahmefällen (!) die Prüfung anullieren (meist geht es ja nur um eine Notenverbesserung), womit man dann so stünde, als ob man diese Prüfung nicht geschrieben hätte. Auch andere Verfahrensfehler bei Prüfungen könnte man rügen. Aber das wird alles nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts möglich sein. Zu einer rechtsanwaltschaftlichen Beratung rate ich ohnedies, denn die angestrebte Korrektur Deines Status (Du fühlst Dich offensichtlich mit Abitur schlechter gestellt als ohne Abitur) wird Dir ohne Hilfe nicht gelingen. Ganz abgesehen davon, dass diese "Schlechterstellung" ja evtl. auch auf andere Art und Weise als durch eine Prüfungsanullierung korrigiert werden könnte. Zum Trost: Solltest Du ein Hochschulstudium erfolgreich absolvieren, dann wird sich in Deinem künftigen Berufsleben niemand mehr für Dein Abiturzeugnis interessieren (was Du nur noch für die Hochschulbewerbung brauchst).
Was wäre denn der Vorteil, wenn es möglich wäre? Kannst doch jederzeit behaupten: Ich habe den HAuptschulabschluss.
Ich denke dass dies vielleicht unter Umständen möglich sein konnte jedoh denke ich dass es dafür oder dagegen auch kein Gesetz gibt da vllt da noch keiner auf die idee gekommen ist ^^ Mich würde aber aus reinem Interesse interessieren wie du davon provitierst wenn du es annulierst ^^
Nein das ist ein amtliches Papier, bleibt im Archiv der Schule.
Mich würde wirklich interissieren wieso...? ;)