In Schleswig-Holstein kommst du einfach so in die 11 Klasse wenn du natürlich den gewissen durchnitt hast um dich überhaubt zu bewerben...

...zur Antwort

Ich kenne das so das sie nochmal kontrolliert werden was sehr viel Zeit in anspruch nehmen könnte ;)

...zur Antwort

http://www.gutefrage.net/frage/aggressionen-bei-essgeraeuschen

...zur Antwort

Ich habe auch heute beschlossen in zu suchen, habe mich gerade eingeloggt und sofort sehe ich deine Frage :D. Ich habe auch nur den Namen und weiß das er aus England kam, mehr noch nicht. Hoffe auch auf Antworten.PS: Wenn du schon eine gute Internetseite e.t.c gefunden hast würde ich mich über deine Neuigkeiten freuen sunnymode. LG

...zur Antwort

Für ein Praktikum reicht es bestimmt.

...zur Antwort

Gehst du schon in die Oberstufe?

...zur Antwort

Er muss ja nicht sofort aufhören. Vielleicht beim nächsten einkauf heimlich etwas weniger kaufen? Schokoriegel gegen Müsliriegel (gibt es auch mit Schokolade).

...zur Antwort

Du solltest ihn vielleicht einfach mal deine Meinung dazu sagen. Ich glaube zwar nicht das er darum seinen Glauben ändern/einschränken wird aber es ist ja ein Versuch. Merke: Seine eigende Meinung zu haben ist volkommen in ordnung, andere aber damit zu schikanieren aber nicht.

...zur Antwort

Mich würde wirklich interissieren wieso...? ;)

...zur Antwort

Das kommt ganz auf deine Vidioaufrufe an. Teile doch mal deine Vidios auf Facebook e.t.c. Was für eine Zielgruppe versuchst du den anszusprechen? Wie heißt dein Kanal? LG

...zur Antwort

1.§ 323c Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. -Strafbar hat sich die Person gemacht du wirst natürlich KEINE STRAFE ERWARTEN müssen außer du warst dabei. 2. Du machst dich strafbar weil du es nicht sagst b.z.w zur Polizei gehst 3. Solange du damit keinen Diskremminierst sollte das erlaubt sein. Du hast ein Recht auf Meinungsfreiheit.

...zur Antwort

Tja was soll man dazu sagen? Vielleicht hattes du ja besuch gehabt von einer Person mit Hund oder dort stand ein Gegenstand der aussieht wie eine Pfote...

...zur Antwort