Ab welchem Alter darf ein Kind, außergerichtlich, frei entscheiden bei welchem Elternteil es leben möchte?
Ab welchem Alter darf ein Kind, außergerichtlich, frei entscheiden bei welchem Elternteil es leben möchte?
Mit 18 Jahren, also erst als Erwachsener oder schon früher?
Ich rede nicht von mitreden, wenn es vor Gericht geht, sondern komplett ohne Gerichtsverfarhren. Auch wenn ihr da auch gerne etwas schreiben könnt, wenn ihr da was wisst.
5 Antworten
da gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Wenn die Eltern dem Kind außergerichtlich die Entscheidung überlassen darf es mitreden, egal ob 4 oder 17 Jahre alt. Ansonsten entscheiden die Eltern und wenn die sich nicht einigen kann das Gericht. Vor Gericht ist ab dem 14. Lebensjahr der Wunsch des Kindes erheblich mit einzubeziehen. Bedeutet aber nicht, dass nach Wunsch des Kindes entschieden werden muss. Ab 18 darf ein junger Erwachsener so oder so frei entscheiden.
Bis 18 entschieden das die Eltern oder das Familiengericht.
Auch nach 18 entscheiden die Eltern. Kein Elternteil muss sein erwachsenes Kind in der eigenen Wohnung wohnen lassen.
Die Eltern müssen sich einig sein, wo das minderjährige Kind lebt. Denn für eine behördliche Ummeldung und damit auch die Möglichkeit das Kindergeld auf das andere Elternteil zu übertragen, müssen beide einverstanden sein. Sind sie das nicht, muss das vor dem Familiengericht landen. Denn das minderjährige Kind kann sich ja behördlich nicht selbst ummelden.
Faktisch wird aber keine Polizei, kein Jugendamt oder Familiengericht in Deutschland ein 16-jähriges Kind zum anderen Elternteil bringen, wenn sich dieses weigert.
Es gibt keine feste Altersgrenze!
In familiengerichtlichen Verfahren werden selbst die Kleinsten "angehört". In meiner Stadt müssen alle Ü3-jährigen mit ins Gericht kommen.
Gar nicht.
Wenn die Eltern sich einig sind, kann das Kind sich auf den Kopf stellen, da darf es gar nichts entscheiden.
Wenn die Eltern sich nicht einig sind, dann lebt das Kind bei dem Elternteil, das das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch da hat es kein Mitspracherecht, solang es außergerichtlich bleibt.
Ab 14 Jahren hat das Kind das Recht wünsche zu äußern.
Im besten Falle einigen sich alle Parteien untereinander....
Denn sonst geht's meist vor Gericht
Ich dachte 12