Ab wann zählt ein Privatverkauf nicht mehr als Privatverkauf?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da in den nachfolgenden Antworten unterschiedliche rechtliche und steuerrechtliche Aspekte nebeneinander gestellt werden, solltest Du Dich schon bei einem Fachmann kundig machen. Von mir nur soviel:

Einkommensteuerlich reicht die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, die üblicherweise als Gewerbe eingestuft wird (z.B. Handel), wenn damit Gewinn erzielt wird. Für private Verkaufsgeschäfte gibt es einen steuerlichen Freibetrag. Auch über den Freibetrag sind private Verkäufe zulässig, nur muss der Gewinn eben versteuert werden. Auf die Anmeldung eines Gewerbes kommt es nicht an.

Umsatzsteuerlich reicht die Ausübung einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit, wenn damit wiederholt Einnahmen (!) erzielt werden. Auf Gewinn kommt es nicht an. In dem Fall entsteht zugleich Umsatzsteuer, die zu erheben ist. Was als nachhaltig gilt, ist nicht gesetzlich definiert. Die Gerichte legen in Urteilen unterschiedliche Maßstäbe an. Bei "Ab-und-Zu-Verkäufen" dürfte keine Nachhaltigkeit vorliegen. Bei mehreren Verkäufen über ebay besteht immer die Gefahr. Auf die Anmeldung eines Gewerbes kommt es nicht an.

Bei dem geplanten Umfang dürfte gewerberechtlich kein stehendes Gewerbe mit Anzeigepflicht entstehen. Ein Gewrbe müsste deshalb nicht angemeldet werden - schaden kann es aber nicht. Kostet übrigens nicht viel und die Kosten mindern als Betriebsausgaben die Steuern.

Dein Vater hat also 3 Artikel in der Absicht hergestellt, diese mit Gewinn zu verkaufen und er moechte auch noch mehr von diesen Artikeln herstellen. Damit sind die wesentlichen Merkmale des gewerbsmaessigen Handelns bereits erfuellt, naemlich die Gewinnerzielungsabsicht und die dauerhafte Ausrichtung. Er hat also bereits beim Verkauf der ersten Lampe gewerbsmaessig gehandelt (was sich dann uebrigens auch auf die sog. "Gewaehrleistung" auswirkt, die er nicht mehr wirksam ausschliessen kann).

AnnaCoolOnIce 
Fragesteller
 08.03.2014, 01:24

Die erste hat er schon vor Jahren gebaut für den Eigenbedarf, die würde er auch nie verkaufen. Ich glaube er bastelt auch Hobbymäßig sehr gerne. Zumindest war das zu ersehen als ich das letzte mal den Garten meiner Eltern sah ... Es ist ja eigentlich nix anderes als wenn er DInge die er als Hobby anfertigt verkauft.

Wenn er die Lampen aus dem eigenen Garten verkauft ist das privat. Wenn er sie extra herstellt und dann verkauft ist das gewerblich und er muss ein Gewerbe anmelden. Daher sollst du ja auch als Privatperson dazwischen geschaltet werden.

AnnaCoolOnIce 
Fragesteller
 08.03.2014, 01:40

Wenn er sie herstellt, einen Monat im Garten stehen hat und dann verkauft, weil er merkt das er Geld braucht, wie siehts denn dann aus? Die erste hat er mir gestern erzählt hat er nicht mal Gewinnbringend verkauft, er brauchte nur dringend Geld für den Anwalt. Das wäre ja wiederum legal, oder?

rein juristisch betrachtet ab dem Moment, wo eine Ware mit der beabsichtigung der Gewinnerzielung hergestellt, gesammelt oder eingekauft wird.

d.h. wenn du etwas nur kaufst, sammelst oder herstellst, um es zu verkaufen und es nicht selbst nutzt.

der Nachweis des gewerbsmässigen Handelns gilt übrigens als erbracht wenn:

  • Jahreseinnahmen 3000 € mit dem Verkauf geringwertiger Wirtschaftsgüter überschritten werden
  • über 100 Artikel inneerhalb eines Monats verkauft werden
  • jemand glaubhaft bezeugen kann, dass gewerblich gehandelt wird
  • jemand hinweise auf gewerbliches handeln findet z.b. Websiteeinräge, Blogs, oder diese frage auf GF!

mein persönlicher tipp: meldet doch ein kleingewerbe an.

lg, Anna

AnnaCoolOnIce 
Fragesteller
 08.03.2014, 01:26

Naja ich selbst will kein Gewerbe haben und mein Vater wird wohl nie wieder in seinem Leben ein Gewerbe haben. Der hängt heute noch mit Anwälten hinter Geld her, was ihm zusteht.Außerdem lohnt das eigentlich gar nicht. Eine Lampe baut er in fast einem Monat ... und wenn man eine Lampe im Monat verkauft kann das doch nicht so schlimm sein.

AnnaCoolOnIce 
Fragesteller
 08.03.2014, 01:41
@AnnaCoolOnIce

Kann man das nicht auch ohne Gewerbe versteuern?

Hallo,

also Wiki wirft folgendes aus:

"Ein privates Veräußerungsgeschäft kann steuerpflichtig sein, wenn der Verkaufspreis die Einstandskosten (auch Beschaffungskosten oder Bezugskosten) übersteigt und somit ein Gewinn erzielt wurde..." (http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsgesch%C3%A4ft)

Ansonsten steht "doch alles im Einkommensteuergesetz" :D

Ich hoffe, ich konnte helfen ... :)