Ab wann muss man einen Zweitwohnsitz anmelden und welche Fristen hat man?
Hallo :)
Meine Freundin führt seit längerem eine Fernbeziehung und pendelt deswegen sehr oft hin und her. Nun hat sie in der Stadt, in der auch ihr Freund wohnt, einen Arbeitsstelle (Teilzeit) gefunden. Schläft deswegen nun häufiger bei ihm und pendelt weniger.
Muss sie nun einen Zweitwohnsitz anmelden? Ab wann muss man das? Gibt es da eine Frist? Was ist wenn sie die schon übertreten hat - hat sie sich Strafbar gemacht?
Vielen Dank schon mal :-)
4 Antworten
Schau hier rein da steht alles:
https://www.umzug.info/zweitwohnsitz-anmeldung-anmelden.html
Auch bezüglich Strafebn und wie man sie umgehen kann wird dort erwähnt.
Schläft deswegen nun häufiger bei ihm und pendelt weniger.Muss sie nun einen Zweitwohnsitz anmelden? Ab wann muss man das?
Sie muss sich gar nicht anmelden, weil sie Besuch ist.
Aber es könnte Ärger mit anderen Mietern geben, wenn sie sehr häufig und über längere Zeiträume da ist. Der Vermieter könnte dann die Nebenkosten anpassen.
MfG
Keine Behörde kann und wird in dem Fall überprüfen, ab wann sie dort nun schon öfter übernachtet hat.
Wenn sie sich anmeldet, dann einfach ein Datum angeben, was gerade vorüber ist.
Ich habe nicht geschrieben, sie soll sich anmelden, sondern WENN sie sich anmeldet. Die Frage zielte aber auf eine Anmeldung hin.
Natürlich kommt es schon ein wenig auf die Dauer der Aufenthalte an. Ist dort so nach und nach der Lebensmittelpunkt, dürfte eine Anmeldung jedoch anzuraten sein.
Die könnte aber wiederum dem Freund Kummer bereiten, denn der Vermieter muss seit einiger Zeit wieder den Wohnsitz bescheinigen. Mithin auch konsultiert werden und einverstanden sein, dass nun zwei Menschen dort wohnen.
Soweit ich weiß 2 Wochen nach Einzug..
Ab wann ist sie denn offiziell eingezogen? Da sie ja doch noch sehr viel pendelt?
Don't know, sry =)
Aber kurz danach zu googlen wird wahrscheinlich für dich schneller und informativer :)
Haben wir gemacht - trotzdem Danke :)
Sie ist nicht eingezogen, sie schläft nur ab und an dort, ist quasi Besuch. Das erfordert keine Anmeldung als Zweitwohnung.
Dass die Freundin beim Freund schläft, begründet keine Zweitwohnung. Wenn sie aber dort ein eigenes Zimmer hat bzw. hätte, sehr wohl. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.
WArum anmelden, sie ist de facto zu besuch.