Ab wann ist eine Wohnung nicht mehr bewohnbar?

 - (Gesundheit, Wohnung, Schimmel)

6 Antworten

Das kann man so pauschal nicht sagen, ein Gutachter sollte sich das vor Ort ansehen.

Klar dass eine schimmlige Wohnung nicht gesund ist. Da würde ich mir auch Sorgen machen.
Frage ist: Kann man mir den Bauarbeiten und der Trocknung den Schimmel beseitigen? Eventuell könnt ihr eine Mietminderung durchsetzen....

MAxVani 
Fragesteller
 04.05.2018, 06:44

Unser Vermieter kommt heute und ich denke eine Minderung kann man da schon vereinbaren.... bis die hier fertig sind kann noch mindestens 4 Wochen dauern wurde mir gesagt... also wären wir jetzt diese 4 Wochen mindestens dem schmodder noch ausgesetzt

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schlaueKraehe  04.05.2018, 07:48

das ist gefährlich für ein Baby! Gut dass Frühling ist! Hoffe mit dem Vermieter laesst sich reden. Ansonsten hilft nur Rechtsberatung! Alles Gute!

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Ohne Toilette sicher. Mietminderung ist sicher auch angebracht.

Was hat etwas Bautätigkeit mit dem Nachwuchs zu tun?

MAxVani 
Fragesteller
 04.05.2018, 06:36

Es geht um das gesundheitliche??? ich denke mal nicht das es gesund ist die ganzen schimmelsporen einzuatmen

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Wenn es ums Geld geht, kann sich so eine Mietstreit bekanntlich ewig hinziehen. Zwar ist der Vermieter gegenüber dem Mieter schadenersatpflichtig und muss die Sache mit seiner Gebäudeversicherung regeln, doch die Frage ist immer: "Welchen Schaden hast du erlitten?"

War das Dach z.B. undicht, weil der Wind ein paar Dachziegel verrutscht hat, wird man dem Vermieter keine Fahrlässigkeit unterstellen können.

Natürlich hast du das Recht auf Mietminderung. Das würde ich jedoch unbedingt vorher mit einem Juristen besprechen. Rechtsanwalt oder Mieterverein können da gute Berater sein.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es auch. Aber willst du wegen der Sache aus der Wohnung ausziehen? Und wie ist sonst das Verhältnis zum Vermieter.

Mit dem Baby würde ich natürlich auch auf keinen Fall ist die Wohnung zurückziehen.

Am besten du liest die mal in Ruhe die Infos hier durch. Die beschäftigen sich insbesondere mit den Rechtes des Mieters bei Wasserschaden.

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/ansprueche-des-mieters-nach-einem-wasserschaden-06007-lg-berlin-67-s-177-05.htm

Viel Erfolg!