Ab wann ist ein Fahrzeug mehrspurig/einspurig?
Moinsen, ich habe mir ein Elektroskatebord zugelet. Jetzt möchte ich damit zur Arbeit fahren, bin mir jedoch nicht sicher, ob ich dafür einen Führerschein benötige, da das Skatebord schneller als 50 km/h fährt und ich lediglich einen Pkw-Führerschein habe. Das bedeutet dann ja, dass ich die Führerscheinklasse AM habe und rein theoretisch einspure Fahrzeuge bis 45 km/h führen dürfte. Wenn das Skatebord mehrspurig ist, kann ich das ja mit meiner Führerscheinklasse B führen.
Kennt sich damit jemand aus? I
6 Antworten
ein Motorrad, Fahrrad, Roller usw. = einspurig (2 Reifen hintereinander)
ein Auto, Traktor, Lastwagen usw. = mehrspurig (2 Reifen hintereinander x 2) rechts + links
Für ein Skateboard benötigst Du gar keine Fahrerlaubnis, mit einem Skateboard welches über Motorkraft über 50km/h fährt, darfst Du im öffentlichen Straßenverkehr gar nicht mit fahren 🙄
Der Gesetzgeber ordnet ein Skateboard nirgends ein, es ist lt. Gesetzgeber weder Ein- noch Mehrspurig sondern ein Spielzeug.
Der Gesetzgeber ordnet für fahrerlaubnisfreie und fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge ein welche dafür zugelassen sind. Ein Skatboard hat weder eine Zulassung noch eine EG- Typgenehmigung oder sonst irgendwas.
Mit deiner Antwort kann ich jetzt leider nicht so viel anfangen=( (trotzdem danke)
Bitte ?
Du gehst völlig falsch einer Annahme nach, das Du das Skatboard mit irgendeiner Fahrerlaubnis fahren dürftest. Ich erklärte Dir das Du das gar nicht darfst und Du kannst mit der Antwort nichts anfangen ? 😂
Viel Spaß weiterhin.
Es ist ja auch ein elektro-Skatebord. Ob ich dafür nun kein Versicherungsschutz und keine ABE habe ist die eine Sache. Mir geht es lediglich um das Führen ohne erforderliche Fahrerlaubnis. Also habe ich ein mehrspuriges Fahrzeug, ist es egal wie schnell ich mit dem Bord fahre. ist es einspurig, reicht mein B ab 45 km/h nicht mehr aus.
Also habe ich ein mehrspuriges Fahrzeug, ist es egal wie schnell ich mit dem Bord fahre. ist es einspurig, reicht mein B ab 45 km/h nicht mehr aus.
Boah, sag mal, ich habe es dir doch schon erklärt.
Es ist egal ob Du Klasse AM, B oder die gesamte Palette aller Klassen eingetragen hast, Du darfst das Teil nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren.
Was genau verstehst Du daran nicht ?
Ich schrieb zu keinem Zeitpunkt, dass ich das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum führen darf.
Bsp, damit du verstehst was ich meine:
Ich habe eine Mofa, frisiere diese und fahre statt 25 km/h 45 km/h. Verstoß PflVG"! Mit der Führerscheinklasse B (AM inkl.) dürfte ich das Fahrzeug denoch führen.
Ich habe eine Mofa und frisiere diese bis 60 km/h. Verstoß PflVG i.V.m. 370AO! Mit der Führerscheinklasse B, würde ich tatbestandlich den §21 StVG erfüllen. Habe ich jedoch die Führerscheinklasse A (oder A1 etc.), bin ich nicht tatbestandlich im §21 StVG.
Also sei bitte nicht so unfreundlich mit deinem "Boah, sag mal, ich habe es dir doch schon erklärt";)
Deshalb wäre es für mich interessant zu wissen, ob es einspurig oder mehrspurig ist.
...kein Kommentar mehr, Du raffst es einfach nicht oder trollst hier rum.
Schade, dass du jetzt unfreundlich wirst, nur weil du meiner Ausführung nicht folgen kannst. Aber ok.
Ja, du darfst das Ding im öffentlichen Verkehrsraum mit keinem Führerschein führen.
Da steht's: http://www.stvzo.de/
Ich meine Skateboards zählen noch zu einspurig. Autos mit Vier Rädern sind unter einem gewissen Abstand der Reifen auch einspurig bzw. ein Dreirad: https://www.iseninfos.de/autofahren-isen-lehrstelle-bus/
ABER ich habe da keine Ahnung von. Das ist jetzt nur ne Vermutung.
Mit deiner Antwort kann ich jetzt leider nicht so viel anfangen=( (trotzdem danke)
Mir geht es primär darum, ob der Gesetzgeber das Skatebord als einspurig oder mehrspurig einordnet