Ab wann ist ein Fahrzeug mehrspurig/einspurig?

6 Antworten

ein Motorrad, Fahrrad, Roller usw. = einspurig (2 Reifen hintereinander)

ein Auto, Traktor, Lastwagen usw. = mehrspurig (2 Reifen hintereinander x 2) rechts + links

Für ein Skateboard benötigst Du gar keine Fahrerlaubnis, mit einem Skateboard welches über Motorkraft über 50km/h fährt, darfst Du im öffentlichen Straßenverkehr gar nicht mit fahren 🙄


Jannik1988 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 09:01

Mit deiner Antwort kann ich jetzt leider nicht so viel anfangen=( (trotzdem danke)

Mir geht es primär darum, ob der Gesetzgeber das Skatebord als einspurig oder mehrspurig einordnet

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Antitroll1234  14.08.2019, 09:07
@Jannik1988

Der Gesetzgeber ordnet ein Skateboard nirgends ein, es ist lt. Gesetzgeber weder Ein- noch Mehrspurig sondern ein Spielzeug.

Der Gesetzgeber ordnet für fahrerlaubnisfreie und fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge ein welche dafür zugelassen sind. Ein Skatboard hat weder eine Zulassung noch eine EG- Typgenehmigung oder sonst irgendwas.

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Antitroll1234  14.08.2019, 09:11
@Jannik1988
Mit deiner Antwort kann ich jetzt leider nicht so viel anfangen=( (trotzdem danke)

Bitte ?

Du gehst völlig falsch einer Annahme nach, das Du das Skatboard mit irgendeiner Fahrerlaubnis fahren dürftest. Ich erklärte Dir das Du das gar nicht darfst und Du kannst mit der Antwort nichts anfangen ? 😂

Viel Spaß weiterhin.

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Jannik1988 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 09:18
@Antitroll1234

Es ist ja auch ein elektro-Skatebord. Ob ich dafür nun kein Versicherungsschutz und keine ABE habe ist die eine Sache. Mir geht es lediglich um das Führen ohne erforderliche Fahrerlaubnis. Also habe ich ein mehrspuriges Fahrzeug, ist es egal wie schnell ich mit dem Bord fahre. ist es einspurig, reicht mein B ab 45 km/h nicht mehr aus.

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Antitroll1234  14.08.2019, 09:23
@Jannik1988
Also habe ich ein mehrspuriges Fahrzeug, ist es egal wie schnell ich mit dem Bord fahre. ist es einspurig, reicht mein B ab 45 km/h nicht mehr aus.

Boah, sag mal, ich habe es dir doch schon erklärt.

Es ist egal ob Du Klasse AM, B oder die gesamte Palette aller Klassen eingetragen hast, Du darfst das Teil nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren.

Was genau verstehst Du daran nicht ?

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Jannik1988 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 09:43
@Antitroll1234

Ich schrieb zu keinem Zeitpunkt, dass ich das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum führen darf.

Bsp, damit du verstehst was ich meine:

Ich habe eine Mofa, frisiere diese und fahre statt 25 km/h 45 km/h. Verstoß PflVG"! Mit der Führerscheinklasse B (AM inkl.) dürfte ich das Fahrzeug denoch führen.

Ich habe eine Mofa und frisiere diese bis 60 km/h. Verstoß PflVG i.V.m. 370AO! Mit der Führerscheinklasse B, würde ich tatbestandlich den §21 StVG erfüllen. Habe ich jedoch die Führerscheinklasse A (oder A1 etc.), bin ich nicht tatbestandlich im §21 StVG.

Also sei bitte nicht so unfreundlich mit deinem "Boah, sag mal, ich habe es dir doch schon erklärt";)

Deshalb wäre es für mich interessant zu wissen, ob es einspurig oder mehrspurig ist.

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Jannik1988 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 09:54
@Antitroll1234

Schade, dass du jetzt unfreundlich wirst, nur weil du meiner Ausführung nicht folgen kannst. Aber ok.

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Ja, du darfst das Ding im öffentlichen Verkehrsraum mit keinem Führerschein führen.

Ich meine Skateboards zählen noch zu einspurig. Autos mit Vier Rädern sind unter einem gewissen Abstand der Reifen auch einspurig bzw. ein Dreirad: https://www.iseninfos.de/autofahren-isen-lehrstelle-bus/

ABER ich habe da keine Ahnung von. Das ist jetzt nur ne Vermutung.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit 2010 löte ich und interessiere mich für Elektronik