Ab wann hat man ein Recht darauf, vom Arbeitsamt eine Umschulung oder einen Kurs zu bekommen, zb für CNC?

3 Antworten

Fort- und Weiterbildungen können im Bedarfsfall gefördert werden.

Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nach meiner Kenntnis grundsätzlich nicht.

Zumal der alleine nicht unbedingt ausreichen würde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Ratsam ist es immer, den Berater auf seiner Seite zu haben. Er kann viel in die Wege leiten, wenn er sieht, dass Du schnell wieder arbeiten möchtest.