Ab wann darf man 1000 ccm (Motorrad) fahren (Österreich)?
3 Antworten
Hallo,
anscheinend wird nicht nach Hubraum, sondern nach Stärke in KW reglementiert.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Führerscheinklasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Quelle:
http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen
Deine Antwort fehlt auch.
Oder ist es ein Hobby, zu kommentieren, anstatt zu antworten?
Jetzt würde mich auch das "Entscheidene" interessieren
Mit 18. Du musst das Bike eben entsprechend drosseln um auf Leistungsgewicht und PS zu kommen. Aber neue Regelungen besagen ja das man maximal ein 96 PS Bike drosseln darf.
Das mit den 600ccm ist ein Gerücht, meistens sind 600er eben einfacher zu drosseln.
Ja aber das würde bei einer Aprilia RSV4 rr mit 201 PS ja dann nicht mehr gehen
Nein das geht nicht. In Österreich war diese 96 PS Regel glaube ich sogar schon vorher.
Die war überall schon vorher. Das steht in der EU Richtlinie von 2007.
Nur hat der Bundesrat, also die Länderkasper, dafür gesorgt daß das in Deutschland unvollständig umgesetzt wurde. Und da die EU weder ein Wunschkonzert noch ein Kindergarten is, bekommen sie jetzt vom EuGH auf die Flossen gehauen.
ab 18 mit dem entsprechenden führerschein. nicht der hubraum ist von bedeutung sondern die leistung in kw/ps..
Ist dort glaube ich gleich. Österreich ist ja in der EU
wie das in österreich ist, das weiß ich nicht. vorsicht, auch innerhalb der eu kann es unterschiedliche bestimmungen geben..
Viel Zeug kopiert, aber das entscheidende fehlt.