Ab wann bin ich verpflichtet einen Jäger zu rufen?
Beginnt das schon bei einem Anfahren von einem Igel, Maus, Katze, Frosch, Marder, Biber, Eidechse?
4 Antworten
In dem Moment wo Du ein Tier anfährst, das unter das Jagdrecht fällt (siehe §2 Bundesjagdgesetz). In Deiner Liste wären das also der Marder.
Aber Du selber musst den Jäger nicht rufen. - Du rufst die Polizei zur Aufnahme des Unfalls. Und die hat eine Liste der Jäger. Die benachrichtigt dann den für das betreffende Revier zuständigen Jäger.
Stimmt. Wegen eines angefahrenen Marders wird die vermutlich nicht kommen, wenn er da anruft.
Ah, nein, natürlich nicht. Danke. Keine Ahnung, warum ich den jetzt mit genannt habe. Wird korrigiert.
Nein. Welche Pflicht du wann hast steht in den Jagdgesetzen der Bundesländer. In Sachsen z. B. mußt du einen Wildunfall mit Schalenwild der Polizei melden https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12495-Saechsisches-Jagdgesetz#p2). Ähnliches gilt, soweit mir bekannt, in der Mehrzahl der Bundesländer, aber nicht in allen.
Etwas anderes gilt, wenn du eine Wildunfallbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung benötigst. Dann mußt du den Jagdausübungsberechtigten zu jedem Unfall mit Haarwild rufen, aus deiner Aufzählung zum Unfall mit einem Marder.
mit dem jäger ist ja schon beantwortet, bei katze hund, dann wohl die polizei> tierarzt,
je nachdem ob katze/ hunde überlebt haben,
aber macht keiner heutzutage mehr, warum auch
ist mehr aufwand, als ein tier im endeffekt wert ist
trotz aller empathie für die seele des tiers,
Igel nein
Maus nein
Katze nein
Frosch nein
Marder ja
Biber ja
Eidechse nein
Für den Marder ist die Polizei nicht zuständig, die kümmert sich nur um Schalenwild.