Ab wann benötigt man einen Personenbeförderungsschein?
Guten Tag,
ich arbeite als Fachkraft in einem Seniorenheim in der Tagespflege, die Tagesgäste werden morgens von den Fachkräften der Tagespflege von der Häuslichkeit in einem VW Bus abgeholt und nachmittags wieder mit dem Bus in die Häuslichkeit gebracht.Es sind 7 ältere teilweise demente und kranke Tagesgäste plus Fahrer im Bus zu fahren, dies ist von Montag bis Freitag , Wochenende ist die Tagespflege zu. Wir sind stets alleine als Fahrer im Bus und ist auch im Arbeitsvertrag nicht Inhalt unserer Aufgaben,wir sind Krankenschwestern bzw. Pflegefachkraft.
Meine Frage, gibt es eine gesetzliche Klausel ,dass wir ohne Personenbeförderungsschein fahren müssen. Auf unserer Anfrage bei der Leitung bekommen wir einfach keine Antwort,
sie verhält sich bedeckt.
Ich bedanke mich im vorraus für eine konkrete Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Egal, ob man sich als Taxifahrer oder als Chauffeur bewirbt, ein Personenbeförderungsschein muss vorgelegt werden.
Der Personenbeförderungsschein erlaubt das gewerbsmäßige Transportieren von Personen.
Deshalb müssen auch Fahrer von Krankenwagen oder aus anderen Servicebereichen so einen Schein beantragen.
Manchmal kann es auch durchaus passieren, dass schon Zivildienstleistende einen Personenbeförderungsschein benötigen.
Da Zivildienstleistende in der Regel noch sehr jung sind, hat der Gesetzgeber hier allerdings ein paar Erleichterungen geschaffen.
Im Normalfall müssen Personen, die den Personenbeförderungsschein beantragen möchten, wenigstens 21 Jahre alt sein und ihren Führerschein der Klasse B mindestens seit zwei Jahren besitzen.
Die einzige Ausnahme von dieser Regel sind Zivildienstleistende.
Da ist auf jeden Fall ein Personenbeförderungsschein notwendig.
Danke für die Antworten,
jedoch ist unklar,da es eine Klausel gibt, um diesen P-Schein zu umgehen, und da macht es sich der Arbeitgeber sehr leicht und spart Zusatzkosten für einen extra Fahrdienst,indem der das Personal als Fahrer zusätzlich einsetzt neben ihren eigendlichen Aufgaben an den Tagesgästen.
Da besteht eine Lücke im Gesetz,weil diese Klausel sehr schwammig ist mit dem Wortlaut...."Beförderung von geistig-körperlich behinderte Menschen". Es sind aber Tagesgäste teilweise voll ihrer geistigen Kräfte, altersgemäß mit gebrechlichen Beschwerden, wollen der Einsamkeit entfliehen aber auch anfängliche Demenz.
Daher alles Auslegungssache.
Da gibt es keine Gesetzeslücke. Werden die geistig-körperlich behinderten Menschen mit dem Firmenwagen irgendwohin transportiert, hat dieser Schein vorzuliegen. Das muss nicht durch einen externen Fahrdienst geschehen, das können auch Mitarbeiter des Unternehmens machen. Aber: Sie brauchen den Schein. Punkt.
Danke für alle Antworten,
leider hab ich entdeckt, es gibt da eine Klausel und zwar
eine Ausnahme " zur Beförderung von geistig-körperlichen und behinderten Menschen" was die Tagesgäste aber teilweise überhaupt nicht sind.
Wenn sie so beschaffen sind, dann würden sie nicht bei uns sein, sondern in einer anderen dementsprechenden Einrichtung.
Wir haben Herrschaften mit altersentsprechende Gebrechen, einsame Menschen, die Unterhaltung brauchen und Akrivitäten, anfänglich demente Menschen und Menschen , die voll ihres Bewustseins sind. Also sehr gemischt, diese Klausel ist sehr schwammig und wird sicherlich deshalb genutzt, da wir als Personal sehr kostensparend sind als Fahrer und unsere hauptsächlichen Arbeiten ja auch noch schaffen können.
MfG
Hmm § 1FrStllgV sagt in der Tat:
Von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes werden freigestellt
4.Beförderungen
g)von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personenkreise dienen,
es sei denn, dass von den Beförderten ein Entgelt zu entrichten ist;
Müsste ggf. einfach mal bei der Stelle in Erfahrung gebracht werden, die den P-Schein ausstellt.
Dieser Link beantwortet die Frage ausreichend.
Zusätzlich (!) ist jedoch der Versicherungsschutz zu klären!
Neben einer Insassenunfallversicherung (die vom Arbeitgeber für das Fahrzeug abgeschlossen und natürlich bezahlt wird) sollte der Fragesteller mit seiner eigenen Haftpflichtversicherung klären, ob bzw. wie diese im Ereignisfall (Unfall) haftet.
Es hat Fälle gegeben, in denen die beförderten Personen den Fahrer auf Schadenersatz verklagt haben.