A oder B verstoß?
Hallo zusammen.
Ich hatte einen Bagatellunfall vor gewisser Zeit. Bin bei totalem nebel im ersten Gang in ein Kreisverkehr reingerollt und habe ein Auto was im Kreisverkehr war angerammt. Keine verletzen minimaler Schaden (Da ich wirklich mit 10kmh da vorsichtig reingerollt bin) aber es wurde die Polizei gerufen. Die meinten Vorfahrtsverstoß 120€ Bußgeld. Jetzt habe ich aber noch einen Punkt für sowas reingedrückt bekommen und da das alles eine Woche vor Ende meiner Probezeit passierte frage ich mich ob das Jetzt ein Aufbauseminar zur Folge hat. Ich kenne mich da nicht so aus weiß aber das zwischen Verstößen unterschieden wird und selbst wenn man einen Punkt in der PZ bekommt das nicht immer gleich ein Aufbauseminar zur Folge haben muss.
kennt sich jemand hier aus und kann mir beantworten ob da jetzt noch ein Aufbauseminar auf mich zukommt?
5 Antworten
Das ist ein A-Verstoß und hat daher Aufbauseminar und Probezeitverlängerung zur Folge.
Es spielt auch keine Rolle, dass die Probezeit zwischenzeitlich abläuft.
Wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, wird das an die Führerscheinstelle gemeldet. Von dort kommen dann irgendwann die Probezeitmaßnahmen.
Also Vorfahrtmissachtung deinerseits mit Unfallfolge:
- 120 € Bußgeld (TBNR 108607; 34 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV)
- 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
- 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.5 FeV)
- Tat wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV)
Wenn du noch in der Probezeit bist:
Da die Tat ein A-Verstoß ist (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV), wird ein Aufbauseminar angeordnet (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG), was zwingend auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre zur Folge hat (§ 2a Abs. 2a 1 StVG). Dafür besteht keine eigene Verjährung, die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit sind auch nach Ablauf der Probezeit noch möglich.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Vorfahrt genommen mit Unfall macht 120€ und 1 Punkt.
Dieser Punkt führt automatisch zur Probezeitverlängerung und Aufbauseminar. Da hast du dann Pech gehabt.
Das ist für die Bemessung aber leider unerheblich. Der Tatbestand ist erfüllt und dann sind die Umstände egal. Du kannst da leider nicht noch unendlich differenzieren.
Das Auto im Kreisel hat Vorfahrt, du bist ihm reingerollt, hast ihm also rechtlich gesehen die Vorfahrt genommen und es kam zum Unfall.
Sei froh, dass sie dir nicht noch ein Verfahren anhängen mit unangepasster Geschwindigkeit wegen des Nebels!
Es wurde ein Punkt für einen Vorfahrtsverstoß eingetragen. Davon gibt es zwei Varianten. A=0 Punkte und B=1...2 Punkte. Wenn Du bisher nur A-Verstöße hattest, würde es in diesem Fall 1 Punkt für Dich sein. Vielleicht einmal die Frage lesen, bevor Du sie beantwortest. Wenn 0 Punkte, hat der Fragesteller keine Frage gestellt...
Glückwunsch Vorfahrt missachtet, dürfte ein A-Verstoß sein. mit all den Folgen natürlich
Handy in den Fingern dürfte auch ein A-Verstoß sein
Das ist ja krass das sowas gleich gewichtet wird wie trunkenheit am steuer. Hätte ich jemandem völlig die corfahrt genommen durch zu schnell fahren wäre das verständlich aber ich bin in jemanden reingerollt bei völligem nebel ?