6 in Matheklausur wegen abschreiben, was tun?
Also erst einmal habe ich wirklich abgeschrieben. Der Lehrer hat nichts gemerkt, oder zumindest nichts gesagt. Nun haben wir die Arbeit wiederbekommen, mein Banknachbar und ich haben beide eine 6 also 0 Punkte bekommen. Kann ich da irgendwas machen, oder ist das jetzt 100% nicht mehr veränderbar? Vor allem möchte ich hierbei meinen Banknachbarn rausbekommen, da das auf meinem Mist gewachsen ist, kann man da irgendwas tun?
4 Antworten
Wenn der Lehrer während der Klausur bzw. in der Auswertung feststellt, dass Du abgeschrieben hast, ist die 6 natürlich gerechtfertigt.
Für den Banknachbarn ist das zwar ärgerlich, aber auch da sehe ich wenig Chancen. Der Lehrer kann nicht wissen, ob Du von ihm unbemerkt abgeschrieben hast, oder ob er Dich hat abschreiben lassen. Von daher sehe ich auch seine 6 als durchaus vertretbar an.
Ein Gespräch mit dem Lehrer sollte aber Klarheit verschaffen.
Noten sind durchaus abänderbar. Wenn du ehrlich bist, dann sagst du dem Lehrer, dass du es warst, dann bekommt dein Kumpel die Note, die er verdient hat.
Du hast betrogen, deshalb ist deine 6 gerechtfertigt.
Letztendlich ist es die Entscheidung deines Lehrers.
Ich persönlich lasse in einem solchen Fall, indem ich den Betrug erst beim Korrigieren bemerke, die beiden Schüler die Arbeit unangekündigt noch einmal schreiben und dann sehe ich sehr schnell, von wem das Original stammt.
Der Lehrer muss euch in der Klausur nicht erst ermahnen, wenn er deutlich sieht, dass Du abgeschrieben hast. Von daher ist die 6 gerechtfertigt.
Ob Du Deinen Mitschüler da raus bekommst, ist fraglich. Sprich mit dem Lehrer und sag, dass er damit nichts zu tun hatte. Wenn der Mitschüler Dich aber hat abschreiben lassen, dh eine aktiven Part darin hatte, wird es aber eher unwahrscheinlich. Dann ist er ja nicht unbeteiligt. Sprich mit dem Lehrer.
Das ist unzulässig, was der Lehrer gemacht hat. Das wäre nur bei unzulässiger Gemeinschaftsarbeit möglich, aber nicht beim Abschreiben. Sofort beanstanden, ich würde sogar mit Anwalt drohen.
Wer sagt denn, dass die Note des Banknachbarn "pauschal" war?
Wenn der Lehrer ein gleiches Muster in der Auswertung erkannt hat, oder gar noch während der Klausur den Betrugsversuch erkannt hat, sind beide Noten gerechtfertigt.
Mit einem Anwalt gegen eine Note vorzugehen ist Zeit- und Geldverschwendung.
Falsch.
Die gleiche Bewertung beider resultiert ja daraus, dass der Lehrer entweder während der Klausur gesehen hat, dass der Nachbar hat abschreiben lassen, oder dass sich in der Auswertung eine identische Lösung mit ggfs. identischen Lösungsweg gezeigt hat und hier nicht gesagt werden kann, wer von wem abgeschrieben hat.
Die beiden Noten sind mE gerechtfertigt.
Ein Anwalt ist überdies Verschwendung.
identischen Lösungsweg gezeigt hat und hier nicht gesagt werden kann, wer von wem abgeschrieben hat.
Das rechtfertigt keine 6. Eine Sanktion ist nur möglich, wenn der Täuschungsversuch beim Sanktionierten nachgewiesen wird. Keine reine Verdachtssanktionierung, das ist unzulässig. Der andere hat keinen Täuschungsversuch begangen, darf also nicht als Täuschender aus der Beurteilung genommen werden.
Das rechtfertigt keine 6.
... Du scheinst nie an einer Hochschule gewesen zu sein.
(...) wenn der Täuschungsversuch beim Sanktionierten nachgewiesen wird.
Wer sagt denn, dass dies nicht der Fall war?
Wir beide kennen die genaueren Umstände der Benotungsgrundlage nicht. Der Sachverhalt lässt aber den Schluss zu, dass der Banknachbar hat abschreiben lassen.
Wenn der Lehrer dies in der Klausur bemerkt hat, sind beide Noten gerechtfertigt, auch ohne irgendeine Ermahnung.
Zum Glück werden an einen Lehrer nicht die gleichen Maßstäbe angelegt, wie an einen Staatsanwalt vor Gericht. 😉
Dann müsstest Du aber wissen, dass dieses Verfahren - gerade in Zeiten von E-Learning und E-Klausuren - gängige Praxis ist. Denn wie sonst, sollte man in E-Klausuren zu Hause Betrugsversuche identifizieren.
Der Satz "da das auf meinem Mist gewachsen ist" lässt ebendiesen Schluss zu (auch wenn nur mutmaßlich).
(...) reines Vermuten.
Genau das machen wir beide.
Das ist ein entscheidendes Detail. Wenn er Dich hat abschreiben lassen, sind beide Noten gerechtfertigt, wenn der Lehrer dies erkannt hat. Eine Ermahnung während der Klausur ist nicht erforderlich.
Quelle? Und mit Anwalt drohen bei einer (in meinen Augen für den Fragesteller gerechtfertigten) 6 ist schon sehr lächerlich, damit macht man sich weder beim Lehrer beliebt, noch kommt das in der Klasse gut an.
Woher willst du wissen, dass der Lehrer einfach auf Verdacht beiden eine 6 gegeben hat? Nicht nur das Abschreiben ist verboten, sondern auch das gezielte Abschreiben lassen. Wenn der Lehrer das gesehen hat kann er durchaus beiden eine 6 geben.
Komm mal wieder runter.. er schreibt ab und du willst mit dem Anwalt drohen?
Betrügen und dann mit Anwalt drohen, der Klassiker.