50ccm Roller fährt 75km/h Strafe?

4 Antworten

Es geht im Fahrerlaubnisrecht um die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH). Erreicht dein Roller eine wesentlich höhrere Geschwindigkeit als diese bbH, dann wird geprüft, in wie weit die Betriebserlaubnis erloschen ist. Das bedeutet, ein Zweirad, dass ohne jegliche Änderung eine wesentlich höhrere Geschwindigkeit erreicht (nicht aber nach Tacho), kann schon dazu führen, dass eine andere Fahrzeugart nach EU- Recht entsteht und somit auch eine andere Fahrerlaubnisklasse erforderlich wird. Also auch allein durch Verschleiß im Motor könnte eine höhere bbH möglich sein.

Wenn dein Roller eine bbH laut BE von 45 km/h hat und nun tatsächlich, und nicht nach Tacho, auf dem Prüfstand eine Geschwindigkeit von 75 km/h erreicht, dann hast du ein Problem. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dann eine Straftat, mögliche polizeirechtliche Sicherstellung des Zweirades bis zur Beseitigung des Mangels. Mängelberichtsverfahren.

Der Rechtsprechung geht davon aus, dass 10 Prozent Abweichung von der bbH unbeanstandet bleiben können.

§ 21

Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1.

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat

oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

  2.

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat

oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

  1.

eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht

, (trifft bei dir nicht zu)

 

  2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der

vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in

Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

  3.

vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet

oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene

Führerschein nach §94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen,

sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

[...]

Heißt: Nicht nur du, sondern auch der Halter ist dran.

Dazu kommt:

Sollte das Gesetzt ignoriert werden, droht beim Fahren ohne Versicherung

eine Strafe. Denn hierbei handelt es sich um eine Straftat, da andere

Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Sofern kein Versicherungsschutz

besteht, ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz im

§ 6 eine Freiheitsstrafe

von

sechs Monaten

vorgesehen. Zudem droht auch eine Geldstrafe, die sich vor Gericht auf bis zu

180 Tagessätzen

belaufen kann.

Also besser nicht machen.

> https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

> https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-versicherungsschutz/

du hast den A1 was sollte passieren in der Richtung? das ist ein Moped, die gab es tatsächlich - http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html

Roller wurde frisiert - das führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis ist ne OWI von etwa 50€ - Fahrzeug kann eingezogen werden - mit weitergehenden Kosten

bei einem verschuldeten Unfall kann dich das bis zu 5000€ kosten

Fahren ohne amtliche Betriebserlaubnis und ohne Zulassung

ggf. KFZ-Steuerhinterziehung

ggf. Fahren  ohne gültigen Führerschein

Verlust des Versicherungsschutzes

Kann sein, dass du dadurch den Autoführerschein erst ein paar Jahre später machen darfst. Ich tippe mal auf einen Strafbefehl mit temporärem Führerscheinentzug.