450 Euro Job nicht der der Elterngeldstelle angegeben, was blüht mir nun?
Hallo. 2013 habe ich unsere Tochter bekommen und habe das Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen lassen. Seit dem 01.05.14 habe ich einen 450 Euro Job angefangen, diesen habe ich nicht bei der Elterngeldstelle angegeben. Mein AG sagte mir das brauche ich nicht... So nun meine eigentliche Frage: Im Juni erwarte ich das zweite Kind und ich möchte wieder Elterngeld beantragen und das auf 2 Jahre aufteilen lassen. Nun habe ich bei der Elterngeldstelle angerufen und gefragt ob ich den mindestbeitrag von 300 Euro ankreuzten soll oder ob ich den 450 Euro Job angeben soll. Dort sagte man mir wenn ich den 450 Euro Job angebe dann erhalte ich mehr Elterngeld. Die werden ja meine Daten noch haben und sehen das ich den 450 Euro Job nicht angeben habe. Bekomme ich dann eine Nachzahlung? Ich hoffe so sehr auf Hilfe! Danke im Voraus!!!
1 Antwort
Sämtliche Einnahmen während des Elterngeldbezuges werden angerechnet, den Mindestbetrag erhält man jedoch immer. Hast du also mehr als den Sockelbetrag bekommen, bekommst du keine Nachzahlung, sondern wirst diese zahlen müssen.
Wieviel Elterngeld gabs denn bisher? Mehr als den Mindestbetrag von 150 € monatlich?
Ja, ich habe bis Februar 345 Euro bekommen. Wir haben das ja auf 2 Jahre aufgeteilt gehabt...
Elterngeld ist ja eine Ersatzleistung für den wegfallenden Lohn. Nun hast du aber ab 01.05.2014 nicht mehr 100 % Lohnausfall gehabt, da du ja den Minijob angenommen hast. Dementsprechend wird dein Anspruch auf Elterngeld gekürzt ab Mai 2015 und das zuviel Bezogene muss zurückbezahlt werden.
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe! Nun bin ich schlauer :). Vielen vielen Dank
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Aber ich habe das nicht so ganz verstanden :(.
Was werde ich zahlen müssen?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus! VlG