25er Ohne Praxisprüfung fahren?
Hallo, ich habe heute meine Mofaprüfbescheinigung abgeschlossen,habe gehört msn DARF ohne die Praxis gemacht zu haben fahren??stimmt das oder ist das falsch
4 Antworten
Du darfst nicht fahren, die Bescheinigung ist ungültig. Es gibt keine praktische Prüfung, aber die Fahrübungen sind zwingende Voraussetzungen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden.
§5 FeV fordert nur eine abgelegte Theorieprüfung als Voraussetzung zum Führen eines Mofas:
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) oder ein Kraftfahrzeug, das den Bestimmungen des § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b entspricht, führt, muss in einer Prüfung nachgewiesen haben, dass er
1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften hat und
2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.
Diese Prüfung hättest du allerdings nicht ablegen dürfen, da du die Voraussetzungen dafür nicht erfüllst:
(2) Der Bewerber wird zur Prüfung zugelassen, wenn er von einem zur Ausbildung berechtigten Fahrlehrer entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 ausgebildet worden ist und hierüber der prüfenden Stelle eine Bescheinigung nach dem Muster in Anlage 2 vorlegt.
Anlage 1 schreibt vor:
Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung müssen eine theoretische und praktische Ausbildung durchlaufen. Praktische Ausbildung
2.1 Die praktische Ausbildung muss mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten umfassen, wenn Bewerber einzeln ausgebildet werden.
2.2 Werden Bewerber in einer Gruppe unterrichtet, muss die praktische Ausbildung der Gruppe mindestens zwei Doppelstunden zu je 90 Minuten umfassen.
Das ist nicht geschehen.
Trotzdem wurde eine falsche Bescheinigung nach Anlage 2 ausgestellt, in der es wider besseren Wissens heißt:
XXX hat an einem Ausbildungskurs entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung teilgenommen. Der Kurs hat mindestens sechs Doppelstunden (zu je 90 Minuten) theoretische Ausbildung und mindestens eine Doppelstunde praktische Ausbildung im Einzelunterricht bzw. zwei Doppelstunden praktische Ausbildung im Gruppenunterricht*) umfasst.
Somit liegt hier eine Urkundenfälschung durch die Fahrschule vor, da sie die Bescheinigung zur Täuschung im Rechtsverkehr gefälscht hat, um die Zeit für die Fahrstunden zu sparen.
Du begehst eine Ordnungswidrigkeit, da du ein Mofa führst, ohne die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt zu haben.
Du nutzt vorsätzlich eine Bescheinigung, die unrechtmäßig ausgestellt wurde, weil dein Fahrlehrer eine Urkunde gefälscht hat. Willst du das etwa abstreiten? Dir ist bewusst, dass du die Voraussetzungen für die Erteilung der Prüfbescheinigung nicht erfüllst. Natürlich steckst du genauso mit drin. Aber vielleicht hast du ja Glück und es kommt nie ans Licht, dass deine Fahrschule vermutlich reihenweise falsche Ausbildungsbescheinigungen erstellt, dann geht auch niemand der Sache nach. Bei einer Polizeikontrolle will man ja nur die Prüfbescheinigung sehen, die ist vorhanden, wenn auch unrechtmäßig.
Ich spiel bei nichts mit ,Menschen wie sie unterstellen mir direkt irgendetwas ohne richtig nachzudenken.Habe ICH gesagt ich fahre jetzt,NEIN. mir war selber klar das das nicht so einfach geht ,ansonsten wäre ich ja schon längst am Fahren und würde nicht bei der Fahrschule nach Fahrstunden fragen??
du hast die Prüfbescheinigung bekommen? ja, dann darfs auch fahren, aber nur mit Versicherungskennzeichen
Hat du die Bescheinigung? Also darfst du auch fahren..
Echt,das heißt ja man fährt das ALLERERSTE mal ,und dann ohne wirklich Übung
Hast du vor der theo Prüfung keine Fahrstunde gemacht?
Also ich hatte „Unterricht“ bei dem ich 6 mal anwesend sein musste
diese habe ich absolviert,dann heute die Prüfung bestanden und die prüfbescheinigung bekommen..
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__5.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_1.html
gegen das Gesetz
Da das deutschlandweit gilt, hat auch diese Fahrschule geschlampt .. mir echt unverständlich.
Meinen Link hast du nicht angeschaut, oder? Auch die Schulen haben sich daran zu halten: es muss gefahren werden!
https://www.fahrlehrerweiterbildung.de/wp-content/uploads/2017/03/Ausbildungsbescheinigung_Mofa.pdf diese Bescheinigung ist dem Prüfer vorzulegen.. https://www.fahrlehrerweiterbildung.de/2017/03/11/ausbildungsbescheinigung-mofa-muster/
Der Nachweis muss zwingend erbracht werden, da sonst keine Anmeldung für die Theorieprüfung möglich ist.
Du brauchst nicht nachfragen, es steht unmissverständlich und ohne Spielraum für irgendwelche Interpratationen in der Fahrerlaubnisverordnung. Egal welche Schutzbehauptung sich die Fahrschule ausdenkt:
(2) Der Bewerber wird zur Prüfung zugelassen, wenn er von einem zur Ausbildung berechtigten Fahrlehrer entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 ausgebildet worden ist
Du wurdest nicht nach den Mindestanforderungen der Anlage 1 ausgebildet -> Thema erledigt.
Nochmal langsam zum mitschreiben:
(2) Der Bewerber wird zur Prüfung zugelassen, wenn er von einem zur Ausbildung berechtigten Fahrlehrer entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 ausgebildet worden ist
Du kannst nicht zur Prüfung zugelassen werden, wenn du nicht entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 ausgebildet worden bist.
Die Mindestanforderungen der Anlage 1, nach denen du auszubilden bist, lauten:
Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung müssen eine theoretische und praktische Ausbildung durchlaufen. Praktische Ausbildung
2.1 Die praktische Ausbildung muss mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten umfassen, wenn Bewerber einzeln ausgebildet werden.
Wenn du nicht mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten absolviert hast, wie es Analge 1 vorschreibt, hast du nicht die Mindestanforderungen erfüllt, die Anlage 1 vorschreibt.
Wenn bei deiner Fahrschule "jeder" in die Theorieprüfung geht, ohne vorher die Ausbildung abgeschlossen zu haben, macht sich die Fahrschule eben strafbar, da sie dazu falsche Ausbildungsbescheinigungen erstellen und somit den TÜV täuschen muss.
Wenn deine Fahrschule anderer Meinung ist, soll sie dir die Stelle der Fahrerlaubnisverordnung zeigen, in der heißt, dass der Bewerber zur Prüfung zugelassen wird, ohne entsprechend den Mindestanforderungen ausgebildet worden zu sein. Wenn man dir das zufälligerweise wider Erwarten nicht zeigen kann, wird man wohl kein Problem damit haben, zu begründen, warum für diese Fahrschule die geltenden Gesetze nicht gelten.
Denke das nicht, bekannte haben auch keine Praxis machen müssen