25er Ohne Praxisprüfung fahren?

4 Antworten

Du darfst nicht fahren, die Bescheinigung ist ungültig. Es gibt keine praktische Prüfung, aber die Fahrübungen sind zwingende Voraussetzungen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden.

§5 FeV fordert nur eine abgelegte Theorieprüfung als Voraussetzung zum Führen eines Mofas:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) oder ein Kraftfahrzeug, das den Bestimmungen des § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b entspricht, führt, muss in einer Prüfung nachgewiesen haben, dass er

1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften hat und

2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.

Diese Prüfung hättest du allerdings nicht ablegen dürfen, da du die Voraussetzungen dafür nicht erfüllst:

(2) Der Bewerber wird zur Prüfung zugelassen, wenn er von einem zur Ausbildung berechtigten Fahrlehrer entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 ausgebildet worden ist und hierüber der prüfenden Stelle eine Bescheinigung nach dem Muster in Anlage 2 vorlegt.

Anlage 1 schreibt vor:

Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung müssen eine theoretische und praktische Ausbildung durchlaufen. Praktische Ausbildung
2.1 Die praktische Ausbildung muss mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten umfassen, wenn Bewerber einzeln ausgebildet werden.
2.2 Werden Bewerber in einer Gruppe unterrichtet, muss die praktische Ausbildung der Gruppe mindestens zwei Doppelstunden zu je 90 Minuten umfassen.

Das ist nicht geschehen.

Trotzdem wurde eine falsche Bescheinigung nach Anlage 2 ausgestellt, in der es wider besseren Wissens heißt:

XXX hat an einem Ausbildungskurs entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung teilgenommen. Der Kurs hat mindestens sechs Doppelstunden (zu je 90 Minuten) theoretische Ausbildung und mindestens eine Doppelstunde praktische Ausbildung im Einzelunterricht bzw. zwei Doppelstunden praktische Ausbildung im Gruppenunterricht*) umfasst.

Somit liegt hier eine Urkundenfälschung durch die Fahrschule vor, da sie die Bescheinigung zur Täuschung im Rechtsverkehr gefälscht hat, um die Zeit für die Fahrstunden zu sparen.

Du begehst eine Ordnungswidrigkeit, da du ein Mofa führst, ohne die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt zu haben.


TZimmy 
Fragesteller
 27.10.2020, 18:52

Denke das nicht, bekannte haben auch keine Praxis machen müssen

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migebuff  27.10.2020, 19:34
@TZimmy

Es steht dir selbstverständlich frei, zu denken, dass die Aussage des Gesetzgebers falsch ist. Solange nicht auffliegt, was du da in Abstimmung mit der Fahrschule getrieben hast, ist alles in bester Ordnung.

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TZimmy 
Fragesteller
 27.10.2020, 23:43
@migebuff

Ich hab da gernichts getrieben?
Is ja wohl nicht mein Fehler wenn die es nicht suf die Reihe kriegen

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migebuff  28.10.2020, 07:23
@TZimmy

Du nutzt vorsätzlich eine Bescheinigung, die unrechtmäßig ausgestellt wurde, weil dein Fahrlehrer eine Urkunde gefälscht hat. Willst du das etwa abstreiten? Dir ist bewusst, dass du die Voraussetzungen für die Erteilung der Prüfbescheinigung nicht erfüllst. Natürlich steckst du genauso mit drin. Aber vielleicht hast du ja Glück und es kommt nie ans Licht, dass deine Fahrschule vermutlich reihenweise falsche Ausbildungsbescheinigungen erstellt, dann geht auch niemand der Sache nach. Bei einer Polizeikontrolle will man ja nur die Prüfbescheinigung sehen, die ist vorhanden, wenn auch unrechtmäßig.

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TZimmy 
Fragesteller
 30.10.2020, 11:54
@migebuff

Ich spiel bei nichts mit ,Menschen wie sie unterstellen mir direkt irgendetwas ohne richtig nachzudenken.Habe ICH gesagt ich fahre jetzt,NEIN. mir war selber klar das das nicht so einfach geht ,ansonsten wäre ich ja schon längst am Fahren und würde nicht bei der Fahrschule nach Fahrstunden fragen??

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migebuff  30.10.2020, 12:40
@TZimmy
mir war selber klar das das nicht so einfach geht

Und dennoch hast du an der Prüfung teilgenommen, ohne die Voraussetzungen erfüllt zu haben. Ich unterstelle nichts, du lieferst die Aussagen selbst, die die Grundlage für meine Feststellung bilden.

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TZimmy 
Fragesteller
 31.10.2020, 21:09
@migebuff

Versteh nicht was sie von mit wollen, es ist doch auch einfach Normal das man zuerst die Theorie macht und dann die Praxis absolviert,oder sind sie zuerst gefahren und haben dann einen Test zum Ankreuzen getätigt??

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du hast die Prüfbescheinigung bekommen? ja, dann darfs auch fahren, aber nur mit Versicherungskennzeichen


TZimmy 
Fragesteller
 27.10.2020, 00:10

Ja das ist alles schon

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Hat du die Bescheinigung? Also darfst du auch fahren..


TZimmy 
Fragesteller
 27.10.2020, 00:17

Echt,das heißt ja man fährt das ALLERERSTE mal ,und dann ohne wirklich Übung

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wildpark7  27.10.2020, 00:39
@TZimmy

So isses. vor 1965 brauchte man nichtmal ne Theorie..

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Hast du vor der theo Prüfung keine Fahrstunde gemacht?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

TZimmy 
Fragesteller
 27.10.2020, 00:08

Also ich hatte „Unterricht“ bei dem ich 6 mal anwesend sein musste

diese habe ich absolviert,dann heute die Prüfung bestanden und die prüfbescheinigung bekommen..

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diePest  27.10.2020, 00:11
@TZimmy

Also hast du keine Fahrstunde gemacht? Dann hätte dich die Fahrschule gar nicht zur Prüfung anmelden dürfen. Du hast die Bescheinigung.. du darfst fahren .. aber ich würde die FS nach der Fahrstunde fragen.. immerhin hast du sie ja sicher auch gezahlt?

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TZimmy 
Fragesteller
 27.10.2020, 00:13
@diePest

Ne habe noch nichts gezahlt,nur für den TÜV und für den Unterricht aber fürs prsktische fahren nichts

-und die von der Fahrschule hat mir auch geschrieben das ich eig. schon fahren dürfte

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TZimmy 
Fragesteller
 27.10.2020, 00:30
@diePest

Ja ist das jetzt rechtens oder „gegen dss Gesetz“

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wildpark7  27.10.2020, 00:40
@diePest

Scheint von Bl zu BL unterschiedlich zu sein. Mein Sohn braucht auch keine Praxis-NRW--

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diePest  27.10.2020, 00:41
@wildpark7

Da das deutschlandweit gilt, hat auch diese Fahrschule geschlampt .. mir echt unverständlich.

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wildpark7  27.10.2020, 00:48
@diePest

Ähm er ist in keiner Fahrschule- er machts in der Realschule-20€ die Bögen und 20€ Gebühren. Das wars.

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diePest  27.10.2020, 00:52
@wildpark7

Meinen Link hast du nicht angeschaut, oder? Auch die Schulen haben sich daran zu halten: es muss gefahren werden!

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wildpark7  27.10.2020, 01:03
@diePest

Ich kenne niemanden in meinem Bekanntenkreis der Praxis gemacht hat .Somit muss kein Nachweis erbracht werden.

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migebuff  27.10.2020, 07:33
@wildpark7

Der Nachweis muss zwingend erbracht werden, da sonst keine Anmeldung für die Theorieprüfung möglich ist.

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TZimmy 
Fragesteller
 27.10.2020, 18:46
@migebuff

Ich wurde für die theorieprüfung zugelassen,ohne jemals was gefahren zu haben

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diePest  27.10.2020, 19:32
@TZimmy

Das ist nicht gut .. die Ausbildung erfordert auf jeden Fall eine Fahrstunde.

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TZimmy 
Fragesteller
 27.10.2020, 23:43
@diePest

Ich werde mal nachfragen morgen,DANKE

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migebuff  28.10.2020, 07:28
@TZimmy

Du brauchst nicht nachfragen, es steht unmissverständlich und ohne Spielraum für irgendwelche Interpratationen in der Fahrerlaubnisverordnung. Egal welche Schutzbehauptung sich die Fahrschule ausdenkt:

(2) Der Bewerber wird zur Prüfung zugelassen, wenn er von einem zur Ausbildung berechtigten Fahrlehrer entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 ausgebildet worden ist

Du wurdest nicht nach den Mindestanforderungen der Anlage 1 ausgebildet -> Thema erledigt.

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TZimmy 
Fragesteller
 30.10.2020, 11:52
@migebuff

Ich hab doch aber theorie absolviert, jeder hier macht doch erst theorie bevor er die praxis macht

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migebuff  30.10.2020, 12:55
@TZimmy

Nochmal langsam zum mitschreiben:

(2) Der Bewerber wird zur Prüfung zugelassen, wenn er von einem zur Ausbildung berechtigten Fahrlehrer entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 ausgebildet worden ist

Du kannst nicht zur Prüfung zugelassen werden, wenn du nicht entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 ausgebildet worden bist.

Die Mindestanforderungen der Anlage 1, nach denen du auszubilden bist, lauten:

Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung müssen eine theoretische und praktische Ausbildung durchlaufen. Praktische Ausbildung
2.1 Die praktische Ausbildung muss mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten umfassen, wenn Bewerber einzeln ausgebildet werden.

Wenn du nicht mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten absolviert hast, wie es Analge 1 vorschreibt, hast du nicht die Mindestanforderungen erfüllt, die Anlage 1 vorschreibt.

Wenn bei deiner Fahrschule "jeder" in die Theorieprüfung geht, ohne vorher die Ausbildung abgeschlossen zu haben, macht sich die Fahrschule eben strafbar, da sie dazu falsche Ausbildungsbescheinigungen erstellen und somit den TÜV täuschen muss.

Wenn deine Fahrschule anderer Meinung ist, soll sie dir die Stelle der Fahrerlaubnisverordnung zeigen, in der heißt, dass der Bewerber zur Prüfung zugelassen wird, ohne entsprechend den Mindestanforderungen ausgebildet worden zu sein. Wenn man dir das zufälligerweise wider Erwarten nicht zeigen kann, wird man wohl kein Problem damit haben, zu begründen, warum für diese Fahrschule die geltenden Gesetze nicht gelten.

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TZimmy 
Fragesteller
 31.10.2020, 21:11
@migebuff

Ja und, ist dass dann mein Problem wenn ich falsch von der Fahrschule“aufgeklärt“ werde... nein

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diePest  01.11.2020, 00:19
@TZimmy

Dir macht keiner einen Vorwurf.. nur der Fahrschule.

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