Roller 25 km/h zu 2 fahren ( Sozius )?

5 Antworten

Entgegen der pauschalen, größtenteils geratenen sowie teils grob falschen Behauptungen reicht es nicht aus, dass das Fahrzeug für den Zweipersonenbetrieb geeignet ist.

in den Papieren steht 1 Mofa Drinn darf aber mittlerweile zu zweit gefahren werden

Der Satz ist zwar nicht gerade leicht verständlich, aus dem relativierenden Zusatz "...aber darf mittlerweile zu zweit gefahren werden" ergibt sich, dass sich der erste Teil darauf bezieht, dass aktuell nur ein Sitzplatz eingetragen ist.

Zwar gibt es das zweisitzige Kleinkraftrad bis 25 km/h bereits seit 2013 und auch beim klassischen Mofa wurde 2015 das Wort "einsitzig" aus der Definition gestrichen, das heißt aber nicht, dass man einen Einsitzer beliebig umbauen darf.

Dein Fahrzeug ist laut Verkäufer in der Betriebserlaubnis noch als Einsitzer eingetragen.

Es wurde somit ein unzulässiger Umbau vorgenommen, das Fahrzeug entspricht nicht mehr der Betriebserlaubnis.

Dass es grundsätzlich möglich wäre, bei einem entsprechend zugelassenen Fahrzeug eine zweite Person mitzunehmen, spielt keinerlei Rolle, wenn es dir laut deiner Betriebserlaubnis ausdrücklich untersagt ist.

Um von der neuen Zweisitzer-Regelung Gebrauch machen zu können, musst du den Umbau zum Zweisitzer abnehmen und eintragen lassen.

Abgesehen davon ist mir nicht verständlich, warum du das Fahrzeug als "guten Roller" bezeichnest. Bereits auf den obigen Bildern ist zu erkennen, dass das Rücklicht und die Blinker vollkommen matt und vergilbt sind, in der Verkaufsanzeige sieht man dann noch, dass das bei den vorderen Scheinwerfern und Blinkern genauso der Fall ist.

Das Fahrzeug entspricht also nicht nur nicht der Betriebserlaubnis, es ist auch noch verkehrsunsicher.

Wenn für 2 zugelassen dann darf er auch zu zweit gefahren werden, wurde vor ein paar Jahren geändert!

Also alles OK!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 40 Jahre und hunderttausende Kilometer Fahrerfahrung..

Auf einem Motorrad darf nur dann keine zweite Person mitfahren, wenn hierfür kein besonderer Sitz vorhanden ist. Da der Roller eine Sitzbank hat und hinten auch Fußrasten, darf eine zweite Person mitfahren (§ 21 Abs. 1, Nr.1 StVO).

migebuff  23.09.2023, 10:51
Auf einem Motorrad darf nur dann keine zweite Person mitfahren, wenn hierfür kein besonderer Sitz vorhanden ist.

Oder wenn es laut Betriebserlaubnis ausdrücklich verboten ist, so wie beim Fragesteller, dessen Fahrzeug laut BE ein reiner Einsitzer ist.

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Die Aussage ist korrekt.

Bis 2015 galt die alte Fassung von §4 FEV, nachdem ein "Fahrrad mit Hilfsmotor" (Amtsdeutsch für Mofa) ein einspuriges und einsitziges Fahrzeug ist. Dieser Passus ist inzwischen entfallen.

Zum Vergleich hier.

Damals mussten bei der Umschreibung von "Roller" (korrekt: Kleinkraftrad) zum Mofa die hinteren Fußrasten abgebaut und eine "Sitzbankverkürzung" (meist ein Plastikring mit Dornen) auf dem Soziussitz angebracht werden.

Klingt komisch, war aber so!

migebuff  23.09.2023, 10:54
Die Aussage ist korrekt.

Nur weil Mofas und 25km/h-KKRs inzwischen zweisitzig sein dürfen, berechtigt das den Fragesteller nicht zur Mitnahme einer zweiten Person, da sein Fahrzeug laut Verkäufer nach wie vor noch als Einsitzer eingetragen ist, laut Betriebserlaubnis darf somit kein zweiter Sitzplatz vorhanden sein.

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Dietmar2000  04.12.2023, 19:35
@migebuff

Mein Mofa in den 80ern war auch zweisitzig. Eine zweite Person durfte ich aber nicht mitnehmen.

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nein,

nur ab 50Km/h

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung