2 Minijobs steuerlich sinnvoll?

3 Antworten

Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind für die Beurteilung der Entgeltgrenze von 538 EUR (die gilt pro Monat) die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Ergibt sich dabei eine Gesamtsumme von unter 538 EUR, ist die Entgeltgrenze nicht überschritten.

Wenn du darüber kommst, werden beide Minijobs versicherungspflichtig.

Bei Minijobs gibt es die Möglichkeit, dass dein AG deinen Lohn pauschal mit 2 % versteuert oder individuell nach deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Wenn Du zweimal 520 € mtl. verdienst, wirst Du steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Also wenn du grade so über der Steuerfreigrenze mit dem Einkommen aus beiden minijobs bist, lohnt sich das wahrscheinlich nicht so.