2 Eigentümer als Vermieter im MV eingetragen, 1 Eigentümer unterzeichnet Mietvertrag und erhält die Miete+NK, hat 2. Eigentümer Anrecht auf Miete?
vom 1. Eigentümer bzw. vom Mieter ? Oder vom Makler der den Mietvertrag der Doppelhaushälfte wegen Angaben Zählerstände, oder ??? etc. mit evtl. i. A. unterschrieb ? Ist der Mietvertrag überhaupt zustande gekommen ? (Ohne Unterschrift 2. Eigentümers der nicht Ehepartner oder Verwandt ist) Der 1. Eigentümer des Hauses erhält wie gesagt die Miete bzw. nur dessen Lebensgefährtin, da dieser verschuldet ist (Ihre Bankdaten sind im Mietvertrag jedoch nicht Ihr Name) Der Makler erstellte den Mietvertrag (Der 2. Eigentümer wußte dies jedoch vor Mietvertragsabschluß das Mieter gefunden sind und wurde informiert ob er beim Mietvertrag dabei sein wollte) Die Parteien wollten sich nicht begegnen da verstritten. Der 2. Eigentümer steht wie 1. Eigentümer im Mietvertrag solte den Vertrag vom 1. Eigentümer bekommen was nicht erfolgt ist. Beide haben noch 2. Doppelhaushälfte als Eigentümer zusammen auch jeweils zu 50 %, die Mietzahlungsempfängerin, die Lebensgefährtin nicht Eigentümerin ist jedoch vom 1. Eigentümer mit einer größeren Summe im Grundbuch eingetragen auf dessen 50 % der beiden Häuser. 1. Eigentümer teilte Makler und neuem Mieter mit, dass der 2. Eigentümer die Miete des anderen Hauses erhält. Der 2. Eigentümer bekommt wie gesagt keine Miete steht jedoch für Zins und Tilgung sowie Mehrkosten Betriebskosten alleinig da, da 1. Eigentümer nicht mehr in Deutschland gemeldet ist.(jedoch hier noch lebt). Mittlerweile sind 2 Jahre vergangen, die andere Haushälfte steht leer, dort keine Mieteinnahmen mehr, Kosten Zins und Tilgung trägt auch nur 2. Eigentümer. 1. Können Mieter gezwungen werden, die Hälfte der Miete an den 2. Eigentümer zu zahlen obwohl der 2. Eigentümer den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat ? 2. Frage: Ist der Mietvertrag überhaupt gültig ? 3. Frage: Kann der 2. Eigentümer - Mietausfall vom Makler verlangen wenn dieser den Vertrag wirklich unterzeichnet hätte mit i. A. - Der Makler kann sich nicht daran erinnern, warum er dies habe tun sollen (evtl. wegen Zählerstandsangaben !) oder ??? Drängen des 1. Eigentümers bzw. wurde er im Glauben belassen, dass 2. Eigentümer die Einnahmen etc. des Anderen Hauses auch alleinig erhält und der Vertrag dem 2. Eigentümer noch vorgelegt wird. Es konnte davon der Mieter sowie der Makler ausgehen, dass die Mieteinnahmen Häuserbezogen jeweils nur von einem Vermieter bezogen werden. Somit Mietvertrag auch nur von einem Eigentümer unterzeichnet wurde.,, Dann stellt sich auch die Frage; oder hat der 1.Eigentümer mit i. A. für den Makler unterzeichnet? Aber hat diese Unterschrift des Maklers überhaupt eine Bedeutung ?? Kann sich der 2. Eigentümer, wegen seines Geldausfalles jetzt am Makler bereichern ? Was sagt die Rechtslage.Hinzukommt das der 2. Eigentümer gerne beide Häuser verkaufen würde, jedoch durch die Grundschuldeintragung an Lebensgefährtin, die der 1. Eigent. damals eintragen lies auf nur seine 50 % ohne das Eigentümer 2 zustimmen mußte, kein Geld nach gesamten Zins u.Tilgung bleibt.?ZV!
2 Antworten
Es wäre mal ganz gut zu wissen, ob Du Dir einen Fall konstruiert hast, einfach um die GF-Antworter zu testen, oder ob das alles wahr ist, was Du schreibst. Wenn wahr, in welcher Rolle bist Du eigentlich in der Sache?
So vom drauf schauen würde ich sagen? Der Mietvertrag ist gültig zwischen dem 1. Vermieter, der auch unterschrieben hat und dem Mieter, der unterschrieben hat.
Der 2. Eigentümer geht den Mieter nichts an. Ebensowenig der Makler.
Der Mieter hat die Miete auf das ihm genannte Konto zu überweisen und ist damit jeweils von der Mietschuld befreit.
Alle übrigen Streitigkeiten zwischen Eigentümern, Ehefrauen, Makler etc. gehen die Mieter erst einmal nichts an.
Wenn der zweite Eigentümer die Mietanteile einfordert, die ihm im Innenverhältnis zustehen, also im Verhältnis zwischen den Eigentümern, kann er nicht im gleichen Zug die Mietzahlung vom Mieter direkt an ihn fordern, zumal er noch nicht einmal den Mietvertrag unterschrieben hat und aufgrund der Tatsache, dass der Abschluss des Vertrags wohl schon etwas länger her ist, eher davon auszugehen ist, dass er gar nicht Vermieter sein wollte.
Wenn also der zweite Eigentümer seine Mietanteile auch rückwirkend haben will und außerdem die Häuser verkaufen will, das aber nicht kann, weil der andere Eigentümer nicht einwilligt, kann er vor Gericht die Zwangsversteigerung zur Auflösung der Eigentümergemeinschaft beantragen (Teilungsversteigerung). In diesem Fall kommen beide Häuser unter den Hammer und der Verkaufserlös wird zwischen den beiden Eigentümern aufgeteilt, wobei der zweite Eigentümer noch beantragen kann, dass er zudem vom Gericht den einbehaltenen Mietanteil auch ausbezahlt bekommt.
Insgesamt wäre das wohl eine Sache, die sich über mehrere Jahre hinzieht. Am Anfang könnte bereits eine Zwangsverwaltung eingeführt werden, die ab dem Moment, wo es vor Gericht geht, die Miete kassiert und die Immobilien so lange verwaltet, bis der Streit vorbei ist. Die Mieteinnahmen (und noch mehr) gehen dann wohl für die Zwangsverwaltung drauf.
Das Mietverhältnis wird dadurch kaum beeinträchtigt. Das läuft normal weiter.
Ob durch die Zwangsversteigerung ein vernünftiger Erlös erzielt werden kann, hängt von der Lage der Häuser ab. Vielleicht wäre es für den Mieter sogar sehr interessant, hier mitzubieten, um vielleicht die Möglichkeit eines Schnäppchens wahrzunehmen. Künftig wird dann keine Miete mehr bezahlt, sondern man zahlt nur noch den Kredit ab.
Wenn er dem Makler der mit i. A. unterzeichnet hat jedoch eine Vollmacht gegeben hätte, dann hätte er das Recht.
Diese Vollmacht sollte er aber vorlegen können. Entweder er oder der Makler und diese müßte schon zum Zeitpunkt der Mietvertragsunterzeichnung vorgelegen haben. Das läßt sich evtl. dokumentieren.
Der 2. Mieter könnte dann zwar verlangen, dass ihr die Miete an ihn ganz oder teilweise überweist, aber der Mieter hätte in dem Fall 2 Konten, auf die er die Miete schuldbefreiend zahlen könnte und er könnte sich aussuchen, auf welches Konto er wieviel zahlt.
Danke für die Auszeichnung.
Also ich würde es als GbR ansehen, das setzt voraus, daß der Unterzeichner gleichzeitig mit Vollmacht für den 2. Vm handelte.
Klingt ja ganz schön schräg, bloß vom schnell-mal-querlesen.
Darf denn die Lebensgefährtin des verschuldeten Vermieters ihre Bankverbindung in dieser Weise nutzen?
(ggfs. Beihilfe zum Gläubiger-betrug?)
DAS ist ja eine geballte Ladung. Kann ich das morgen früh beantworten?
Beihilfe zum Gläubigerbetrug - klingt gut ! Armes Mädel, wird wohl auch erpresst,, die kommt da nicht mehr raus... Er wohnt bei Ihr, wird von vielen Gläubigern gesucht jedoch in Deutschland nicht mehr gemeldet und naja und am liebsten würde ihn der Eine oder Andere gerne hinter Gitter sehen, der auch noch Geld von ihm zu bekommen hat. Wahnsinn.
Natürlich, nimm Dir ruhig Zeit dafür - hätte niemals damit gerechnet das mir überhaupt jemand antwortet -- allso wahnsinn...,,
bin total begeistert,, hoffe Du verlierst nicht die Lust an einer Antwort..
Ja, in jedem Fall ist der Vertrag mit dem entstanden, der unterzeichnet hat.
der 2. Eigentümer will seine Miete ??? Hat deswegen evtl. Eigentümer 1 - Makler genötigt oder unterschrift getürkt das später der noch zahlen muß an Eigentümer 2.. oh weh....
Das müssen die unter sich klarmachen.
Was die Vermieter untereinander im Innenverhältnis treiben, tangiert dich nicht.
Ich hoffe, das entwirrt etwas.
Es geht noch weiter.
Gehe mal davon aus, hier schreibt ein Jurist...,,
allso ausgedacht war dies auf keinem Fall und es ist eigentlich noch weit komplexer,,,
aber das führt zu weit... ,,
noch 1 Frage hätte ich jedoch bitte:
nochmal zu dem 2. Eigentümer der möchte jetzt das der Mieter die Hälfte der Miete auf sein Konto zahlt,,, laut Ihrer Mitteilung hätte der Eigentümer 2 dazu kein Recht da er nicht im MV unterschrieben hat. Wenn er dem Makler der mit i. A. unterzeichnet hat jedoch eine Vollmacht gegeben hätte, dann hätte er das Recht. Habe ich das richtig verstanden ??.
Aber später dürfte er die die nicht erhaltenen Mietzahlungen bei Gericht einfordern ? Sowie auch nicht gezahlte Zinsen, Tilgung ?
Allso zunächst nochmals besten Dank..,,
Aber