16 Wochen Alter welpe ( ausland)?

5 Antworten

Die ganze Geschichte ist mehr als seltsam. Sei froh wenn du ohne Kosten aus der ganzen Sache rauskommst.

Wenn du keinen Vertrag hast sondern nur die Impfausweise gehört die Hündin dir offiziell nicht. Traurig für den Welpen aber ich würde die Hündin zurückgeben und mir überlegen, ob du die laufenden Kosten für die Hundehaltung zahlen kannst wenn du den Kaufpreis in kleinen Raten zahlen möchtest. Hunde sind sehr teuer im Unterhalt.

Und bitte das Veterinäramt informieren, damit die Frau kontrolliert wird. Das hört sich nach einem Welpenhändler an.


lynnmary1987  17.01.2025, 09:19

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag und der ist hier eindeutig bereits zustande gekommen.

Elocin2910  17.01.2025, 12:27
@lynnmary1987

Aber da würde doch dann Aussage gegen Aussage stehen, wenn es keine Zeugen gibt, woher soll dann, insofern sowas vor Gericht gehen würde, der Richter wissen welche nun die richtige ist?

geh Zur Polizei und erkläre dort die Geschichte. Die Dame hört sich nach ner welpenschleuserin an, die die Hunde dann in Deutschland vermittelt. Bin mir ziemlich sicher, dass das nicht das erste mal passiert. Spätestens wenn die Dame das zweite mal „dringend“ n Hund los werden will, würde ich sofort Nein sagen. Das ganze ist unseriös bis sonst wohin!

ziemlich sicher ist da auch ne Anzeige drin!

Sind es nicht IMMER Notfälle? Und man muss sich JETZT SOFORT entscheiden denn es geht um ein Leben!!

Bitte lass dich doch nicht so dermaßen einfach emotional erpressen.

Ihr hattet einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen und der ist genauso gültig wie ein schriftlicher. Das heißt, du musst die vereinbarte Summe auch bezahlen oder das Tier zurück geben.

Ich würde sie an deiner Stelle einfach anzeigen.

Du bist eindeutig einem Vermehrer aufgesessen bzw einem Handlanger der Welpenmafia.

Hey,

Das hört sich an, als wäre etwas gewaltig schiefgelaufen bei ihr... Ich habe ebenfalls den Verdacht auf illegalen Welpenhandel.

Gib ihr den Hund auf gar keinen Fall zurück und zeig sie am besten an.

LG

Ich bin kein Rechtsberater, daher "take this with a grain of salt".

Der Hund geht rechtlich in dein Eigentum über, sobald er dir übergeben wurde. Auch wenn es keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt. Verkäufer und du haben einen mündlichen Handel geschlossen.

Das Problem ist die Beweisbarkeit. Du wirst sicher noch den Chatverlauf haben, wo ihr kommuniziert, dass du den Hund übernehmen willst. Die ganze Sache ist mehr als undurchsichtig. Bist du Rechtsschutzversichert? Lass dich in der Richtung am besten beraten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 20 Jahren Teil einer RHS(Fläche) und des Greyhoundkults