125er Tüv überziehen?
Hallo liebe Community.
Folgendes Anliegen :
Ich habe demnächst meine (2.) Praktische Fahrprüfung der Klasse A1.
- Vorausgesetzt ich bestehe - möchte ich mein Motorrad auch gerne am nächsten Tag anmelden.
Evb Nummer etc habe ich bereits, nur ist der Tüv seit Oktober (also seit 1 Tag) abgelaufen.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung ist der Tüv seit 10 Tagen abgelaufen.
Meine Frage ist hierbei ob ich den Tüv überziehen kann und sie bis zur Prüfstelle Fahren darf oder sie dorthin schieben muss.
Mit welchen folgen muss ich rechnen, sollte es nicht erlaubt sein sie zu Fahren?
Danke im Voraus.
Grüße.
3 Antworten
Ohne gültige HU kannst du das Fahrzeug nicht anmelden.
Lösung:
§10 Abs 4 FZV
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung beim TÜV überziehen?
- Mehr als zwei Monate: 15 Euro.
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro.
- Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
Nein du must zum ummelden gültigen TÜV haben
Das Motorrad wird nicht umgemeldet.
es wurde bereits seit einiger Zeit abgemeldet und muss demnach nur noch angemeldet werden.
geht das ohne gültigen Tüv?