Motorrad 3 Jahre TÜV abgelaufen?


14.08.2023, 07:35

Das Motorrad ist noch angemeldet

4 Antworten

Wenn es zugelassen ist, kannst Du damit zur Werkstatt / TÜV fahren, riskierst aber das Bussgeld und einen Punkt in Flensburg, weil die Hauptuntersuchung mehr als 8 Monate abgelaufen ist.

Wider der weitverbreiteten Meinung ist nach §29 StVZO die Vorführpflicht zur HU einzig von der Zulassung zum Strassenverkehr abhänging unabhängig, ob das Fahrzeug genutzt oder auf privatem Grund geparkt wird.

Wenn es nicht zugalassen ist kannst Du ein Kurzzeitkennzeichen holen, das gibt es auch ohne gültige HU, dann wird die Fahrt auf den Zweck der Durchführung zur HU und auf den Zulassungsbezirk der das Kennzeichen ausgegeben hat und seine unmittelbar angrenzenden Kreise beschränkt. Die Beschränkung entfällt, sobald die HU bestanden ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kann man so nicht beantworten:
Ist das Motorrad noch zugelassen, dürftest Du fahren, riskierst aber wegen der Überschreitung der Untersuchungsfrist ein Bußgeld. Ist es nicht mehr zugelassen, wirst Du definitiv ein Kurzzeitkennzeichen brauchen, ansonsten bleibt nur der Transport auf einem Anhänger.

Je nachdem, wie lange das Motorrad nicht zugelassen war, genügt ohnehin keine Untersuchung, da ist ggf. ein komplettes Gutachten fällig.

Ja, Fahrten im direkten Zusammenhang mit der Zulassung und oder TÜV kannst du machen. Es empfiehlt sich vorab die Versicherung zu konsultieren.

TransalpTom  14.08.2023, 08:01

Halbrichtig !

Du meinst vermutlich "Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen", das geht aber auch nur, wenn die Zulassungsstelle das FÜR DAS FAHRZEUG vorher ausgegeben hat und ein Versicherungsschutz nachgewiesen werden kann.

Einfach so hinfahren geht nicht.

Siehe §10(4) FZV

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Die "Reservierung gem §14(1) ist NICHT die Reservierung eines Wunschkennzeichens, sondern die Reservierung, die man bei Abmeldung für 1 Jahr beantragen kann, denn dann ist das Kennzeichen dem Fahrzeug noch für ein Jahr zugeordnet, das ist dann auch auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen.

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OliSPunkt  14.08.2023, 08:05
@TransalpTom

Du hast Recht. Ich bin natürlich davon ausgegangen, daß FZG hat Kennzeichen und der TÜV ist lediglich überzogen.

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Ja, damit kann er ohne Umwege zum TÜV fahren.

Am Besten eine Terminbestätigung der Werkstatt mitnehmen. Wenn er angehalten wird unterwegs, kostet das sonst 75 Euro und gibt einen Punkt.

TransalpTom  14.08.2023, 08:05

Kostet es trotzdem.

Die Vorführpflicht ist von der Zulassung abhängig, nicht von der Nutzung.
"Abgelaufen ist abgelaufen", die Plakette wird auch durch die Fahrt zum TÜV nicht wieder gültig.

Siehe §29 StVZO

Das mit der Terminbestätigung ist ein Volksirrglaube, nur weil manche Polizisten das "praxisnah tolerieren" ergibt sich daraus kein Rechtsanspruch

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