Darf ich mit TÜV Bericht aber ohne TÜV Plakette fahren?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich glaube, hier wird gerade etwas durcheinander geworfen.

Ich habe das jetzt so verstanden:

  • Dein Motorrad ist immer noch zugelassen
  • Du hast nur den Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I verloren
  • Die HU wurde bestanden und der Prüfer hat vermerkt, dass die Plakette durch die Zulassungsstelle erteilt wird, weil kein Fahrzeugschein vorhanden war.

Dann kannst Du natürlich damit fahren, Du kannst die bestandene HU nachweisen und mußt unverzüglich beim StVA einen neuen Fahrzeugschein ausstellen  und die Plakette nachkleben lassen.

Das einzige, was dir passieren kann ist, dass man Dir einen Verstoß gegen den §29 Abs 5 der StVZO vorwerfen kann

(5) Der Halter hat dafür zu sorgen, dass sich die nach Absatz 3
angebrachte Prüfplakette und die nach Absatz 4 angebrachte Prüfmarke unddas SP-Schild in ordnungsgemäßem Zustand befinden; sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein.

und daß Du keinen Fahrzeugschein dabei hast. Wenn Die HU erst ein paar Tage her ist, wird das immer noch als "unverzüglich" anerkannt.

Der Prüfer hat Dir die Plakette nicht gegeben, weil er Dich somit zwingen kann, Dir einen neuen Fahrzeugschein zu holen, mit "Plakette erteilt Zulassungsstelle" stellt er sicher, dass Du hin gehen mußt und erspart Dir die Nachkontrolle und die damit verbundene Gebühr von 13 EUR.

Genau das ist es! Ich danke Ihnen wirklich vielmals! Genau ich kann ja nachweisen, dass das Fahrzeug fahrtüchtig ist durch den TÜV Bericht den ich dann immer mitnehme. Hatte auch schon einmal mit dem Roller Probleme gehabt, weil ich die Betriebserlaubnis nicht dabei hatte. Ich hab nen Zettel bekommen mit dem ich dann nochmal mit der Betriebserlaubnis zur Polizei gehen musste und danach hat die Sache sich geklärt. Ich denke so wird das wohl auch mit der dem Teil I, also dem Fahrzeugschein sein, falls ich angehalten werde. Vielen Dank nochmal für die ausführliche Antwort!

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Wenn die Kistet zugelassen wäre, hättest du auch nen Fahrzeugschein.

Du darfst mit dem TÜV Bericht und dem ungestempelten Kennzeichen fahren, aber nur direkt zur Zulassungsstelle. Sonst nirgends bis du deinen Schein hast und die Plakette am Schild klebt.

Und wichtig: VOR der Fahrt Versicherungsnummer besorgen. Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat.

Ja das Problem ist halt dass der Fahrzeugschein verloren wurde, dass Motorrad auch die ganze Zeit rumstand und deswegen auch kein TÜV mehr hatte, aber das Fahrzeug trotzdem weiterhin angemeldet war. Aber ich danke dir trotzdem für deine Antwort. War bisher die beste!

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@Duran123

Wenn der Fahrzeugschein verloren wurde mußt du das bei der Behörde melden und einen neuen beantragen. Und wenn der da ist : siehe oben......

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