1. Ausbildungsjahr verdient mehr als ich im 2. ist das vertretbar?

6 Antworten

Das ist gar nicht möglich da du schon im 2´te mehr verdienst und wen das möglich sein sollte müssten diese eine menge Überstunden gemacht haben!


siola55  17.08.2020, 13:04

Wenn er doch einen älteren Vertrag hat... und vllt. gab es bei den neuen Ausb.verträgen eine Anpassung bzw. Erhöhung der Ausb.vergütung!?

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LuClRa  17.08.2020, 14:22

Doch! Wegen des neu eingeführten Mindestlohnes!

Der neue Mindestlohn gilt für Azubis, die ab 2020 eine Ausbildung starten, die im bundesweiten Berufsbildungsgesetz oder in der Handwerksordnung geregelt ist. Davon profitieren besonders die Auszubildenden im Handwerk, also zum Beispiel angehende Friseure oder Schornsteinfeger. Diese Azubis verdienen oft weniger als 500 Euro im Monat.

Die Mindestvergütung gilt aber nicht für alle Berufe oder Branchen. Es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen: Ausgenommen sind zum Beispiel die Auszubildenden zum Pflegefachmann. Der Job ist nämlich im Pflegeberufegesetz geregelt. Genauso ist es mit den schulischen Gesundheitsberufen wie Physiotherapeut, Logopäde oder Ergotherapeut, die jeweils eigene Gesetze haben.

Auch Auszubildende zur Erzieherin oder zum biologisch-technischen Assistenten erhalten den Mindestlohn nicht. Diese Ausbildungen sind nicht bundeseinheitlich, sondern in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.

Außerdem gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften bereits einen Tarifvertrag vereinbart haben. Das ist aber eigentlich kein Problem, weil die wenigsten Tarifverträge Ausbildungsvergütungen von unter 500 Euro vorsehen. Bezahlt dich dein Betrieb nach Tarif, liegt dein Gehalt in der Regel sowieso über dem Mindestlohn.

Und: Hast du deine Ausbildung bereits 2019 oder früher begonnen, hast du leider keinen Anspruch auf den neuen Mindestlohn.

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Ja - indem du nochmals im 1. Ausbildungsjahr startest...😅🤣😂

Kannst Du nicht ändern. Du hast einen Vertrag unterschrieben und der neue Tarif sieht (nicht rückwirkend) höhere Entgelte vor.


emesvau  17.08.2020, 11:46

Unsinn. Deiner Logik nach würden also Verträge von vor 2002 noch immer 20 DM / Stunde erhalten? Nice.

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Servus,

das kann nicht sein.

Wenn ihr den gleichen Ausbildungsberuf habt, gelten für euch die gleichen Tarife. Ist eine Tariferhöhung fällig, dann für jedes Ausbildungsjahr.

Grüße!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

LuClRa  17.08.2020, 12:04

Bist du sicher?

Dann müsste ja der Vertrag abgeändert werden oder?

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ellaluise  17.08.2020, 12:30
@LuClRa

Nein, dafür wird nicht der Vertrag geändert. Im Vertrag stehen die, zum Zeitpunkt der Vertragsausstellung, gültigen Vergütungen. Wenn diese jedes Jahr von den Tarifparteien angepasst werden, zahlt der korrekte Arbeitgeber auch die "neuen" Vergütungen für das 2. oder 3. Lehrjahr.

Natürlich erhält der Azubi in 2020 im ersten Lehrjahr mehr Geld wie der Azubi aus 2019 im 1. Lehrjahr.

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emesvau  17.08.2020, 13:02
@ellaluise

Korrekt. Der Tarif darf dich nicht schlechter stellen als das Gesetz, besser aber schon. 1. Gesetz 2. Tarif 3. Vertrag.

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Du könntest mal im Lohnbüro nachfragen, warum das so ist.