Wo steht das Urlaubsgeld im Ausbildungsvertrag der IHK?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

das steht nicht im Ausbildungsvertrag , dort steht nur die Höhe der Ausbildungsvergütung drin ................war zumindest bei meiner Tochter so ...sie bekam Urlaubs und Weihnachtsgeld , was allerdings nicht im Ausbildungsvertrag stand ..... und es war auch Einzelhandel ...... da muß er schon direkt in seiner Firma nachfragen ob er was bekommt ...

"Er hat mich gefragt, wo das im Vertrag steht, und weil ich es auch nicht weiß, frage ich euch."

Lest halt von oben bis unten durch, das sind vielleicht 3-4 Seiten..=

" ist also erst vor etwa 3 Wochen eingestiegen und steigt nach den Sommerferien erst in die Schule ein. Ist das eigentlich rechtens?"

Warum soll das nicht rechtens sein? Soll die Schule für ihn extra aufmachen oder wie? Die Zeit wird ihm in der Ausbildung ja angerechnet.

"Hat er als Azubi einen Anspruch darauf?"

Kein Arbeitgeber, auch ein Azubi hat Anspruch auf Urlaubsgeld. Wenn ihr im Vertrag nirgendwo das Wort "urlaubsvergütung" findet dann gibt es auch keine

Familiengerd  28.06.2015, 20:04

Wenn ihr im Vertrag nirgendwo das Wort "urlaubsvergütung" findet dann gibt es auch keine

Selbstverständlich gibt es die "Urlaubsvergütung", also das "Urlaubsentgelt" als Bezahlung während des Urlaubs!

Diese Leistung ist schließlich gesetzlich zwingend vorgeschrieben und unabdingbar.

Ich gehe aber einmal davon aus, dass Du mit "Urlaubsvergütung" eigentlich das "Urlaubsgeld" als in der Regel freiwillige zusätzliche Leistung des Arbeitgebers gemeint hast.

0

Wahrscheinlich bekommt er kein Urlaubsgeld. Es gilt das, was im Ausbildungsvertrag steht, und da wird es nicht drin stehen!

Er bekommt aber bezahlten Urlaub. Das heißt, wenn er in einem Monat 3 Wochen Urlaub macht, bekommt er das gleiche Geld als hätte er den Monat gearbeitet.

Auch Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers

Dein Bruder hat doch einen Ausbildungsvertrag mit der Einzelhandelskette. Wenn es Urlaubsgeld gibt, steht das dort oder es wird auf einen angewendeten Tarifvertrag verwiesen.

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Die Firmen zahlen dies freiwillig oder es ist in einem Tarifvertrag geregelt der im Betrieb Anwendung findet. Von der IHK bekommt er bestimmt nichts.

urlaubsgeld ist eine freiwillige abgabe des arbeitgebers und kein MUSS.