Wie sollte unsere Verfassung vor parteipolitischen Verfassungsrichtern geschützt werden?

3 Antworten

Erstens handelt es sich primär um profilierte Juristen. Zweitens ist nicht jeder Politiker automatisch Verfassungsfeind.

Du solltest nicht vom Personal deiner Herzenspartei auf die Grundgesamtheit schließen!

Indem man eine 2/3 Mehrheit erforderlich macht. Und die haben wir in Deutschland.

Rechtsgrundlagen für die Wahl sind Art. 94 GG, in dem die Wahl durch Bundestag und Bundesrat festgeschrieben ist, sowie die §§ 2–11 BVerfGG, welche ausführende Bestimmungen enthalten. Die eine Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts wird vom Bundestag gewählt, die andere Hälfte vom Bundesrat.

Im Bundesrat werden die Richter seit Bildung des Gerichtes durch das Plenum gewählt. Grundlage ist hierbei in der Regel ein durch die Ministerpräsidenten eingebrachter Antrag. Zur Annahme des Antrags und somit zur Wahl des Vorgeschlagenen muss dieser eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen des Bundesrates, also 46 von 69 Stimmen, auf sich vereinigen 

Seit Überarbeitung des Wahlverfahrens zum 30. Juni 2015 (BGBl. I S. 973) erfolgt die Wahl der Richter durch das Plenum des Deutschen Bundestages mit verdeckten Stimmkarten ohne Aussprache. Zur Wahl hat der Kandidat eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich zu vereinigen, diese muss jedoch mindestens die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Bundestages betragen. Zur Vorbereitung der Wahl setzt der Bundestag einen zwölf Mitglieder umfassenden Wahlausschuss[41] ein, der vom ältesten Mitglied einberufen und geleitet wird. Die Mitglieder dieses Ausschusses werden nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren aufgrund von Vorschlagslisten gewählt. Der Ausschuss berät vertraulich – die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet – und beschließt mit mindestens acht von zwölf Stimmen, dem Bundestag einen Wahlvorschlag zu unterbreiten. Dieses Verfahren soll gewährleisten, dass nur Kandidaten mit hinreichender Unterstützung dem Plenum zur Wahl vorgelegt werden


Indem die Verfassungs-Richter keiner Partei angehören und unabhängig sind. Zudem sollten sie transparent sein.

Indem die Richter öffentlich gewählt werden und nicht von Parteien. Wird sich als schwierig erweisen.

Indem Verfasungspräsidenten selber ausgebildete Juristen sind und zuvor jahrelang als (Staats-)Anwälte gearbeitet haben, was zB beim thüringischen VS-Präsidenten namens Kramer nicht der Fall ist...

Gruß Fantho