Wie gefährlich könnte die AfD werden wenn sie die absolute Mehrheit bei einer Bundestagswahl erreichen würde?
Was könnte im schlimmsten Fall passieren und was kann definitiv nicht passieren? Was für Gesetze und Änderungen könnte die Partei beschließen? Und kann einer alleinregierenden Partei in Deutschland auch die Macht wieder entzogen werden wenn sie diese missbraucht?
9 Antworten
Immer Goebbels im Hinterkopf behalten:
„Wir treten in den Reichstag ein, um uns mit demokratischen Waffen zu rüsten. Wenn Demokratie dumm genug ist, uns kostenlose Bahnpässe und Gehälter zu geben, dann ist das ihr Problem … Wir kommen weder als Freunde noch als Neutrale. Wir kommen als Feinde! Wie der Wolf die Schafe angreift, so kommen wir.“
„Das wird immer einer der besten Witze der Demokratie bleiben, daß sie ihren Todfeinden die Mittel selber stellte, durch die sie vernichtet wurde.“
Da muessten schon noch viele andere auswandern damit die die absolute Mehrheit schaffen...
Also im schlimmsten Fall (also wirklich wahrscheinlich erscheint es bis jetzt noch nicht) werden wir wohl wieder ein drittes Reich haben, sollte die "A"fD eine absolute Mehrheit haben ┐(´ー`)┌
Das kommt darauf an. Grundsätzlich, enthält das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) verschiedene "Sicherungsmechanismen", welche Lehren aus der deutschen Vergangenheit darstellen. So gilt grundsätzlich der Artikel 1 und der Artikel 20 des Grundgesetzes bzw. die darin verankerten Grundsätze aufgrund der sogenannten "Ewigkeitsklausel" nach Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes als unveränderbar, also für die Ewigkeit. Ebenso, kann die grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes nicht abgeschafft werden. Die übrigen Artikel des Grundgesetzes, können weitestgehend verändert werden, jedoch nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln im deutschen Bundestag und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates (Artikel 79 Absatz 2 GG). Eine absolute Mehrheit im deutschen Bundestag alleine, wäre demnach für Änderungen des Grundgesetzes auch nicht ausreichend. Man bräuchte dafür im Bundestag dann dennoch Stimmen aus der Opposition und zusätzlich auch noch die zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates. Was das sogenannte "einfache Bundesrecht", also die Bundesgesetze ohne Verfassungsrang betrifft, so reicht hierfür die einfache politische Mehrheit im deutschen Bundestag aus. Eine Partei, welche dort über die absolute Mehrheit verfügt, kann diese demnach alleine beschließen und benötigt hierzu keine Koalitionspartner oder die Opposition. Das Grundgesetz, unterscheidet zwischen den sogenannten Zustimmungsgesetzen im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern und den sogenannten Einspruchsgesetzen, bei denen die alleinige Gesetzgebungskompetenz dem Bund zusteht. Zustimmungsgesetze, benötigen die aktive Zustimmung des Bundesrates, also der Länder. Verweigert der Bundesrat diese Zustimmung, dann kann das jeweilige Gesetz in dieser Fassung nicht in Kraft treten. In solchen Situationen, wird dann allermeist der Vermittlungsausschuss, welcher aus Vertretern des Bundestages und des Bundesrates besteht, eingeschaltet um einen Kompromiss zu erarbeiten, welchem der Bundesrat dann seine Zustimmung erteilt. Bei den Einspruchsgesetzen, kann der Bundesrat hingegen "lediglich" Einspruch gegen das vom deutschen Bundestag beschlossene Gesetz einlegen. Dieser Einspruch bewirkt dann, dass sich der Bundestag erneut mit dem Gesetz und mit den von den Ländern dagegen geäußerten Bedenken erneut auseinandersetzen muss. Der Bundestag, kann hier jedoch den Einspruch des Bundesrates überstimmen und das Gesetz, kann dann trotzdem in Kraft treten. Abschließend, müssen alle Bundesgesetze dann noch vom Bundespräsidenten gegengezeichnet, ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Vor seiner Gegenzeichnung, überprüft der Bundespräsident auch, ob das jeweilige Gesetz verfassungskonform zustande gekommen ist und aber auch, ob es nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verstößt. Das ist ein weiterer "Sicherheitsmechanismus", den das Grundgesetz vorsieht. Unter anderem und das dürfte diesbezüglich interessant sein, fällt das Staatsangehörigkeitsrecht in den Bereich der alleinigen Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Eine Partei, welche über die absolute Mehrheit im deutschen Bundestag verfügt, kann dieses selbstständig abändern. Der Bundesrat, könnte Einspruch erheben, der jedoch in einer weiteren Sitzung des Bundestages von diesem überstimmt werden kann. Der Bundesrat, kann das Inkrafttreten des Gesetzes hier also maximal hinauszögern, jedoch nicht verhindern. Dann würde der Bundespräsident folgen. Unter anderem die Sozialleistungen, sind aber wiederum Zustimmungsgesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen und ohne diese nicht in Kraft treten können.
Mfg
Artikel 1 des Grundgesetzes wird ja nicht einmal in den Debatten im Bundestag eingehalten. Was nutzt ein Grundgesetz, welches nicht durchgesetzt wird?
Auch das Recht auf Leben nach Artikel 2 des Grundgesetzes wird nicht durchgesetzt, wenn man die Gewalttaten der letzten Zeit sieht.
Deutschland ist auch ohne AfD am Ende.
Die Debatten im Bundestag, sind ja ersteinmal nichts anderes, als das verschiedene Politiker aus verschiedenen Fraktionen ihre unterschiedlichen Ansichten-/ Meinungen darlegen. Dabei, dürfen sie, weil eine Debatte frei von Einschränkungen ablaufen muss, außer Beleidigungen alles sagen. Das steht auch so im Grundgesetz: "Kein Abgeordneter, darf wegen einer im Bundestag getätigten Äußerung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, außer sie ist offenkundig beleidigend", heißt es darin.
Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversertheit, schützt der Staat durch die Gesetzgebung und dadurch, dass er bestimmte Institutionen, unter anderem die Polizei aufstellt und unterhält. Das diese aber in der Praxis nicht an jedem Ort gleichzeitig Präsenz zeigen kann sondern erst gerufen werden muss, ist vollkommen logisch, in allen Ländern auf der Welt so und bedeutet nicht, dass der Staat hier seiner Verpflichtung nicht nachkommt, sofern die Polizei innerhalb eines angemessenen Zeitraumes vor Ort sein kann. Es beschwert sich ja auch niemand darüber, dass man die Feuerwehr im Brandfall erst rufen muss und diese ein paar Minuten bis zu ihrem Eintreffen benötigt. Hier erfüllt der Staat auch seine Pflicht, indem er diese vorhält und sie innerhalb eines angemessenen Zeitraumes vor Ort sein kann.
Mfg
Unwahrscheinlich mit gerade mal 18 % die auch noch zuviel sind 😁
Empfehlung:
Michela Murgia: "Faschist werden" (mit Faschistometer), Wagenbach Verlag Berlin.