Warum kann man das nur als Verheirateter?
Hallo
Warum kann man das nur als Verheirateter?Ich habe gelesen,daß man z.B. nur als Verheirateter seine Partnerin auf der Intensivstation besuchen kann.Das finde ich nicht richtig.Das sollte man auch ohne dem können.Warum kann man nur als Verheirateter manche Dinge tun?Man mißt der Ehe zu viel Bedeutung bei.Für mich hat sie keine.Es ist nur ein Verwaltungsakt.Ohne dem kann man einfach auseinandergehen,wenn es nicht funktioniert und muß nicht lange warten.Und warum ist bei eine Beendigung der Ehe nicht wieder ledig?Ledig heißt doch nicht verheiratet und das ist man,wenn die Ehe beendet ist.
11 Antworten
Enge Verwandte dürfen auch jemanden dort besuchen ohne mit ihm verheiratet zu sein. Letztendlich ist eine Intensivstation eher ein Ruhe- und weniger ein Durchgangsraum.
Das ist Unsinn. Für einen Besuch muss man nicht verheiratet sein.
Es sollten alle Verwandten besuchen können.
Es können auch alle Verwandten besuchen. Nur ist meist nur eine Person zugelassen.
Weil es an bestimmten Orten Regeln gibt, und dann schränkt man das Besuchsrecht zum Beispiel ein auf Ehepartner.
Das gilt es zu akzeptieren
Es sollte keine Einschränkungen geben nirgendwo.Das wäre schlimm,wenn ich eine Partnerin hätte,und die darf mich nicht besuchen,weil ich nicht verheiratet bin.Es ist ungleich behandeln.Das finde ich nicht gut.Es sollten alle gleich behandelt werden,egal ob verheiratet oder nicht.
Man kann Besuchsrecht zum Beispiel in einer Patientenverfügung regeln.
Alles muß man regeln.Als ob das nicht ohne dem geht.
Würdest Du wollen, dass jeder Unbekannte an Deinem Bett steht?
Auch wenn es 2 Monate alt ist... Stell dir vor: Du liegt auf Intensiv und bist nicht ansprechbar (z.B. Koma)
Wie prüft nun das Krankenhaus, ob das wirklich deine Lebensgefährtin ist, die da zu dir will (oder jemand ganz anderes), wenn ihr nicht verheiratet seit und es keine Patientenverfügung gibt? WIE SOLL DAS GEHEN?
Richtig, das kann er machen. Aber du regst dich ja darüber auf, dass man alles Regeln muss.
Daher nochmals: Woher soll das Krankenhaus wissen, dass du mit dem Besuch einverstanden bist, wenn es eben nicht irgendwo nachprüfbar niedergeschrieben wurde... weil der Besucher das sagt?
Und wenn das eben nicht stimmt, was der Besucher sagt, dann bist du die erste, die sich darüber aufregt, warum derjenige reingelassen wurde, weil du das ja gar nicht wolltest.
Ist man verheiratet, sind die Beziehungsverhältnisse für jeden klar ersichtlich. Das ist in anderen Fällen nicht so und deshalb braucht es in diesen Fällen die Verfügung.
Und die Verfügung ist AUCH nur ein Verwaltungsakt. Mach es doch einfach, dann gibt es kein Problem.
Die Eheleute haben den Verwaltungsakt (die Eheschließung selbst), nicht verheiratete haben auch einen Verwaltungsakt (die Patientenverfügung). Es ist demnach also keine Benachteiligung, sondern eine Gleichstellung.
Weil die Ehe nach unserem Grundgesetz besonders schützenswert ist.
Zudem kann ein Ehepartner auch Entscheidungen bezüglich des Ehegatten treffen, wenn dieser nicht mehr ansprechbar ist. Dafür ist die Ehe unter anderem ja auch beurkundet.
Bei einer Lebenspartnerschaft ist diese nicht beurkundet. Und nun stell dir einfach mal vor dein Nachbar darf so eben darüber entscheiden, ob du lebenserhaltende Maßnahmen bekommst oder nicht, indem er behauptet er wäre dein Lebensgefährte.
Man wird außerdem nicht mehr ledig, wenn man mal verheiratet war, weil die Ehe nur durch Tod oder Scheidung aufgelöst werden kann. Dann ist man eben entweder verwitwet oder geschieden.
Ich meinte das Besuchen im Krankenhaus.
Und nun stell dir einfach mal vor dein Nachbar darf so eben darüber entscheiden, ob du lebenserhaltende Maßnahmen bekommst oder nicht, indem er behauptet er wäre dein Lebensgefährte.
Das kann auch mit einem Ehepartner passieren.Die Ehe schützt nicht davor.
Der Beamte kann doch ledig schreiben,wenn man nicht mehr verheiratet ist.Ich würde das an dieser Stelle tun.
Wozu muß man die Ehe schützen?Man sollte sie abschaffen.Das braucht man nicht.Warum ist bei Beendigung der nicht wieder ledig?Was anderes käme für mich nicht in Frage.
Warum man nicht wieder ledig ist, habe ich oben bereits erwähnt.
Ehe wird nur durch Tod oder Scheidung beendet, daher ist man verwitwet oder geschieden.
Und warum die Ehe in Art 6 des GG besonders geschützt ist, könntest du in entsprechender Literatur zum Grundgesetz nachlesen. Aber vermutlich willst du sowieso nur gegen die Ehe wettern.
Das ist nur die Meinung sagen.Das darf man doch.Die Ehe ist nun mal was Altmodisches.Wenn ich schimpfen wollte,würde ich die Sätze anders formulieren.Und wieder muß ich erklären,wie ich was meine.Seufz.
Ehe wird nur durch Tod oder Scheidung beendet, daher ist man verwitwet oder geschieden. Das ist kein Grund.Das sollte trotzdem möglich sein.
Lebt man "nur" in einer Partnerschaft, dann bekommen nur Verwandte Informationen bzw. ein besuchsrecht, um das zu vermeiden kann man sich gegenseitig Vollmachten ausstellen (lassen), um gerade in so einem Fall auch Informationen bekommen zu können oder den Partner besuchen zu können.
Das finde ich nicht richtig.Das sollte auch ein unverheiteter Partner können.
Enge Verwandte haben im Krankenhaus Zugang zum Erkrankten und zu den Informationen. Also Mutter, Vater, Bruder, Schwester... und dann natürlich Ehemann oder Ehefrau... und das ist auch gut so, denn es soll ja auch nicht jeder alle Informationen erhalten...
Ein unverheirateter Partner darf nicht seinen Partner nicht im Krankenhaus besuchen.Das finde ich nicht richtig.
Das ist Unsinn, wirf nicht mit Falschaussagen um dich um deinen falschen Standpunkt zu erklären.
Ich habe gelesen,daß das unverheirateter Partner nicht geht.