Unschuldsvermutung nicht für Alle?
In Deutschland gilt ja die Unschuldsvermutung bei jeder Person. Die Polizei und Staatsanwaltschaft müssen dann die Schuld erst beweisen.
In Italien gilt dies für fast Alle. Ausnahme ist, wenn einer bei der Mafia ist. Da gilt so zusagen die Schultvermutung. Er muss dann beweisen, dass er es nicht war.
Sollte man diese Regelung nicht auch hier einführen bei Personen, die vielleicht oft straffällig wurden oder einer krimminellen und/oder staatsfeidlichen Organisation angehören?
3 Antworten
In Deutschland gilt ja die Unschuldsvermutung bei jeder Person. Die Polizei und Staatsanwaltschaft müssen dann die Schuld erst beweisen
Nein, das heißt es nicht.
Unschuldsvermutung bedeutet dass man davon ausgehen muss dass er unschuldig ist, bis er in einem Verfahren verurteilt wird. Es heißt nicht dass er unschuldig ist bis es bewiesen wurde, sondern das er unschuldig ist bis er verurteilt wurde. Es kann auch jemand ohne handfeste beweise von einem richter verurteilt werden(wenn dieser eben denkt das die zeugenaussagen für ihn schlüssig klingen), dann gilt er als straftäter.
Deshalb spricht die polizei von tatverdächtigen, selbst wenn er mitten in einem bankraub geschnappt wurde.
Es gibt auch noch den Grundsatz "in dubio pro Regio", in Zweifel für den Angeklagten. Das bedeutet wenn das Gericht an Zweifel an seiner Entscheidung hat, soll es für den Angeklagten sprechen. Dieser Grundsatz schreibt aber nicht vor wann das Gericht zu Zweifeln hat, sondern nur wie es bei zweifeln handeln soll.
In Deutschland gilt ja die Unschuldsvermutung bei jeder Person.
Theoretisch, d.h. nicht wirklich.
Gerade in Bayern gibt es die beweisunabhängige Verurteilung rein nach Ansehen der Person und weil man halt einen Schuldigen braucht.
Er muss dann beweisen, dass er es nicht war.
Das ist im Allgemeinen nicht möglich. Versuchen sie doch mal zu beweisen, das Sie letztes Jahr Niemanden ermordet haben oder das Sie letztes Jahre keine Kinderpornographie auf Ihren Rechner hatten oder ... . Das ist unmöglich. Weil wenn etwas nicht stattgefunden hat, dann gibt es auch keine Beweise.
Aber diese Person hatte dann schon derartige Sachen gemacht. Daher trifft es keinen Unschuldigen
Nein. Die Unschuldsvermutung ist ein Grundpfeiler unserer Rechtsstaatlichkeit und unser Demokratie.
In Italien gibt es für die Mafia eine etwas andere Regelung, weil die Mafia ein ernsthaftes Problem in bestimmten Teilen Italiens darstellt und diese nur so wirksam bekämpft werden kann.
Und in NRW gibt es diese Großfamilien